Hier der Musterbrief zur Vergleichsrechnung als PDF zum Download.
Letzte Chance!
Alle Kolleginnen und Kollegen für die noch das alte Gehaltsschema der Lebenshilfe gilt, sollten eine Vergleichsrechnung zum Kollektivvertrag anfordern.
Wer ist im alten Lebenshilfe-Gehaltsschema?
Alle Kolleginnen und Kollegen die vor dem 01.01.2004 in die Lebenshilfe eingetreten sind und nicht in die Entgeltbestimmungen des BAGS Kollektivvertrag optiert sind.
Zur Überprüfung kann Jede/r auf seine monatliche Gehaltsabrechnung unter „Verwendungsgruppe“ nachschauen. Findet man dort „c“ oder „b“ gilt das alte Gehaltsschema.
Vergleichsrechnung – was ist das?
In dieser wird das alte Lebenshilfe-Gehaltsschema mit der Gehaltstabelle des Kollektivvertrages verglichen – und zwar für Jeden ganz persönlich.
Wer erstellt die Vergleichsrechnung?
Die Lebenshilfe ist auf Grund der Bestimmungen des Kollektivvertrages verpflichtet eine fiktive Einstufung in den Kollektivvertrag zu berechnen.
Was wird verglichen?
In diese Vergleichssummen werden alle betrieblichen, regelmäßigen Entgeltbestandteile eingerechnet, die für die Zeiten der Normalarbeitszeit gewährt werden.
Ausgenommen davon sind Sonn-, Feiertags- und Nachtdienstzuschläge.
Wie verbindlich ist das?
Die Entscheidung trifft ausschließlich die/der betroffene Kollegin/Kollege. Nach Erhalt der Vergleichsrechnung empfehlen wir eine Beratung beim Betriebsrat und/oder Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen um gemeinsam abzuwiegen ob ein eventueller Übertritt sinnvoll ist oder nicht. Dabei gibt es nämlich Einiges zu beachten!
Was muss besonders bedacht werden?
KollegInnen aus dem Bereich Wohnen müssen variable Gehaltsbestandteile (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) in die Überlegungen miteinbeziehen!
Welche Frist gibt es?
Bis 30. September 2016 MUSS der Antrag in der Geschäftsführung eingelangt sein, ansonsten verfällt der Rechtsanspruch auf eine Optierung.
Ab wann wird eine eventuelle Optierung wirksam?
Ab dem 01. Jänner 2017
Rechtliche Grundlage?
SWÖ Kollektivvertrag §§ 41 und 41a
Soll ich – oder soll ich nicht?
Eine solche Vergleichsrechnung erstellen zu lassen kostet nichts und sollte Jede/Jeder beantragen. In diesem Punkt hat es schon öfters richtige Überraschungen gegeben, da sich der Kollektivvertrag sehr gut entwickelt hat.
Noch Fragen?
Dann wende dich an:
Monika Fließer oder Christoph Zeiselberger
0676 84 71 55 – 601 oder 602
monika.fliesser@betriebsrat-lh.at
zeiselberger@betriebsrat-lh.at
Kommentar verfassen