Autor: CK-S (Seite 33 von 45)

Einmal #aufstehen, bitte!

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden – Petition!

Der AUVA-Unfallversicherungsbeitrag sichert ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen ab. Die medizinische Versorgung von 5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern wird auf´s Spiel gesetzt.

Warum ist das wichtig?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, die finanzielle Unterstützung und Rentenzahlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ohne die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern und Reha -Zentren in Gefahr. Mehr als 370.000 Unfallopfer jährlich – auch von privaten Unfällen – werden medizinisch versorgt.

Ohne die AUVA ist das nicht machbar.

Fällt die AUVA weg, würden die Kosten der Haftpflicht der Unternehmer (derzeit 1,3% der Beitragsgrundlage; dieser Betrag soll laut Regierungsplänen auf 0,8% gesenkt werden) weiter auf uns Angestellten übertragen werden.

Die Geschichte der AUVA kannst du hier nachlesen!

Abfahrtszeiten und Rückfahrzeiten für die Therme


Abfahrtszeiten Hinfahrt:

Jet Tankstelle Rosental 6:55 Uhr
Bahnhof Voitsberg 7:00 Uhr
Krottendorf (3 Mäderlhaus) 7:15 Uhr
Bahnhof Söding 7:20 Uhr
Bahnhof Lieboch 7:30 Uhr
Murpark (Endstation Linie 4) 7:50 Uhr

Abfahrtszeite Rückfahrt:

Therme 17:30 Uhr

Ankunft Graz ca. 18:30, Lieboch ca. 18:50, Söding ca. 19:00, Krottendorf ca. 19:05, Voitsberg 19:20 und Rosental ca. 19:25.

Viel Spaß in der Therme

*Update* im Rahmenrecht unseres Kollektivvertrages

Das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen hat – neben der Gehaltserhöhung – direkten Einfluss auf unseren Arbeitsalltag. 2 Beispiele von den Änderungen im Rahmenrecht finden sich im Zusatzurlaub und in der Dienstverhinderung. Jeweils gekennzeichnet mit einem NEU! 


Weitere rechtliche Informationen findest du untere RECHTLICHES/ALLGEMEINES

Das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen im Detail findest du hier: Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen

Abschluss (!) in Runde #6 der KV Verhandlungen

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass wir heute in den Nachtstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

​Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für​

– die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
– die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
– die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
– alle Zulagen und Zuschläge
– für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.
​​Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe
Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte
​Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

​​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)
Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen
​Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:
Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges
Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

Weitere Aktionen, die für den 27. und 28. Februar geplant waren, finden nicht statt.

Gemeinsam stärker werden
Heuer haben wir gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam auftreten. Wie in anderen Branchen auch gilt: je mehr Mitglieder wir sind, desto besser ist die Absicherung unserer Rechte, regelmäßige Gehaltserhöhungen und bessere Arbeitsbedingungen.
Denn nur gemeinsam sind wir stark!

Wir danken für die tolle Unterstützung und schicken liebe Grüße aus Wien

LG euer #BRTeam

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