Im Sinne des Kollektivvertrags und der Betriebsvereinbarung:

Eigene Eheschließung3 Arbeitstage
Eheschließung von Kindern und Geschwistern1 Arbeitstag
Eheschließung der Eltern und EnkelkinderTag des Ereignisses
Geburt des Kindes durch Ehegattin/Lebensgefährtin2 Arbeitstage
Tod des Ehegatten oder Lebensgefährten, der Kinder3 Arbeitstage
Tod von Großeltern, Geschwistern, Schwiegereltern2 Arbeitstage
Tod des Enkelkindes1 Arbeitstag
Beerdigung des EnkelkindesTag des Ereignisses
Übersiedlung des eigenen Haushalteserforderliche Zeit
max. 2 Arbeitstage im Halbjahr
Erster Schulantritt eines Kindes1 Arbeitstag
Vorladung zu Gericht und Behördenerforderliche Zeit

Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist.

Entgeltfortzahlung im Sinne des Angestelltengesetzes (§ 8 Abs 3 AngG)

  • Arztbesuch
  • Arztbesuch mit dem Kind
  • Pflege der Eltern (bei Erkrankungen für eine relativ kurze Zeit)
  • notwendige Betreuung des Kindes

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