Ein Firmenfahrzeug, das auch zur privaten Nutzung berechtigt, kann auch ein Fahrrad sein. Besonders für teure E-Bikes setzt sich immer öfter eine Leasing-Lösung durch, die durch Gehaltsabzug der Beschäftigten finanziert wird.
Abrechnungstechnisch heißt es nüchtern Gehaltsumwandlung und gemeint ist ein Abzug vom Gehalt. Mit der Methode des Bruttobezuges wird immer öfter eine Leasing-Lösung für Firmenfahrräder, vor allem für sehr teure E-Bikes, finanziert. Geworben wird, dass durch den Gehaltsabzug auch weniger Lohnsteuer zu zahlen ist und dadurch die Gesamtbelastung während der zwei- bis vierjährigen Laufzeit geringer ist als ein sofortiger Barkauf. Besonders groß sei die Ersparnis, wenn gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden. Was auf den ersten Blick wie eine win-win-Situation aussieht, kann aber negative Begleiterscheinungen haben.
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