Gesetzliche Fortbildungspflicht bei Doppelqualifikationen
Viele Kolleg*innen sind sowohl Pflegeassistent*innen, als auch Fachsozialbetreuer*innen. Wie ist das nun mit der Fortbildungspflicht?
Wichtig dabei ist, dass beiden Fortbildungsverpflichtungen nachgegangen werden muss! Im Detail bedeutet das:
FSB und Diplom- FSB | mindestens 32 Stunden in 2 Jahren |
DGKP | mindestens 60 Stunden in 5 Jahren |
PA und PFA | mindestens 40 Stunden in 5 Jahren |
Heimhilfe | mindestens 16 Stunden in 2 Jahren |
Manche Fortbildungen gelten für beide Verpflichtungen
Fachspezifische Fortbildungen, die nichts mit den Erfordernissen der anderen Berufsgruppe zu tun haben, können zwar nicht angerechnet werden, aber es gibt Fortbildungen (Haftungsseminare, Arbeitsrechtsseminare, Kommunikationsseminare,…), die für beide Berufsbilder fortbildungsrelevant sind und angerechnet werden können. Auf jeden Fall ist anzuraten, beim jeweiligen Fortbildungsträger nachzufragen, für welche Berufsgruppe die Fortbildung nun tätsächlich gilt.
Fortbildung = Arbeitszeit?
die zeit der gesetzlichen Fortbildung gilt als Arbeitszeite und ist seit 01.02.2014 ein Anspruch aus dem Kollektivvertrag!