Gesetzliche Fortbildungspflicht bei Doppelqualifikationen

Viele Kolleg*innen sind sowohl Pflegeassistent*innen, als auch Fachsozialbetreuer*innen. Wie ist das nun mit der Fortbildungspflicht?

Wichtig dabei ist, dass beiden Fortbildungsverpflichtungen nachgegangen werden muss! Im Detail bedeutet das:

FSB und Diplom- FSBmindestens 32 Stunden in 2 Jahren
DGKPmindestens 60 Stunden in 5 Jahren
PA und PFAmindestens 40 Stunden in 5 Jahren
Heimhilfemindestens 16 Stunden in 2 Jahren

Manche Fortbildungen gelten für beide Verpflichtungen

Fachspezifische Fortbildungen, die nichts mit den Erfordernissen der anderen Berufsgruppe zu tun haben, können zwar nicht angerechnet werden, aber es gibt Fortbildungen (Haftungsseminare, Arbeitsrechtsseminare, Kommunikationsseminare,…), die für beide Berufsbilder fortbildungsrelevant sind und angerechnet werden können. Auf jeden Fall ist anzuraten, beim jeweiligen Fortbildungsträger nachzufragen, für welche Berufsgruppe die Fortbildung nun tätsächlich gilt.

Fortbildung = Arbeitszeit?

die zeit der gesetzlichen Fortbildung gilt als Arbeitszeite und ist seit 01.02.2014 ein Anspruch aus dem Kollektivvertrag!

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