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(L)auf Blickfang….

Von 7.500 Teilnehmer*innen beim heurigen Raiffeisen-Business-Lauf war die Lebenshilfe mit beachtlichen 35 Laufbegeisterten vertreten. Stimmung und Leistung waren großartig – Der Betriebsrat sagt: Bravo! 😉

Wir sind sauer…

…., weil sich die Pflegereform als Mogelpackung entpuppt. Auf viele Berufsgruppen wurde vergessen und auch die fortlaufende Belastung des Personals und die nicht gegebene Versorgungssicherheit der steirischen Bevölkerung wird weiter billig in Kauf genommen.

Darum veranstalten die steirischen Gewerkschaften GPA eine öffentliche Pressekonferenz mit Aktion, wo wir vom Betriebsrat auf deine Teilnahme hoffen. Komm hin!

Wann: 10.05.2023, um 10:00 Uhr

Wo: Mariahilferplatz Graz

Redner:innen:

Beatrix Eiletz, BRV – Volkshilfe Steiermark, GPA

Sylvia Gassner, BRV Rotes Kreuz, vida

Michael Tripolt, KAGes-Zentralbetriebsrat, GÖD

Sylvia Wiesinger, Vorsitzende des Sozialhilfeverbandes, younion

Wir freuen uns auf dich und deine Kolleg:innen!

wir-sind-sauer

Info’s zur (Entlastungs?)woche

Entlastungwoche war das Stichwort. Neben einem Pflegezuschuss, den noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung, denn im Sozialwirtschafts-Kollektivvertrag bekommt man die sechste Urlaubswoche ohnehin durch Dienstzugehörigkeit meist schon früher.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Weiters besteht auch der Anspruch auf die Entlastungswoche für Fach- bzw. Diplomfachsozialbertreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit, Altenarbeit und Familienarbeit.

Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung.

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Gesundheitsberufsregister – Berufsberechtigung verlängern

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde 2020 die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 01.01.2022 müssen sich die betroffenen Berufsgruppen wieder in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen.

Weiters muss der Eintrag im Gesundheitsberufsregister muss nach 5 Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Im Rahmen der Verlängerung wird es keine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung geben.

Nähere Infos findest du unter gbr.ak.at

Kontakt

AK Steiermark – Gesundheitsberuferegister, Hans-Resel-Gasse 8-16, 8020 Graz gbr@akstmk.at

Anhebung des Pflegezuschusses

Am 01.02.2023 wurde das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, kurz EEZG abgeändert. Damit wurde das Volumen des Pflegezuschusses für in der Pflege tätige Arbeitnehmerinnen um 23% angehoben. Das heißt, dass der Pflegezuschuss für Vollzeitbeschäftigte nun monatlich € 135,50 brutto beträgt.

Eine Erweiterung des BezieherInnenkreises wurde vom Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.

Hier geht’s zum Zusatz-Kollektivvertrag der SWÖ zum Pflegebonus

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