Seite 34 von 47

GPA-djp Newsletter

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ: ein zusätzlicher vorgezogener Urlaubstag nach 5 Dienstjahren

Was ist neu beim Urlaub?

Ein besonderer Erfolg der diesjährigen Kollektivvertrags-Verhandlungen ist in § 16 zu finden. Bereits nach 5 Jahren im Betrieb bekommen nun alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub von 5 Wochen einen Urlaubstag für das Arbeitsjahr. Dieser ist wie ein normaler Urlaubstag zu werten, d.h.: Er ist frei wählbar und verjährt wie jeder nicht konsumierte Urlaub erst zwei Jahre nach Ablauf des Arbeitsjahres, für das er gebührt. Und es gelten natürlich die Regeln für die Entgeltfortzahlung. Das heißt: Mehr freie Zeit für dasselbe Geld!

Wer kommt in den Genuss dieser neuen Regelung?
Ab 01. Februar 2018 bekommen alle, die das 5 Dienstjahr im Betrieb vollendet haben, diesen zusätzlichen Urlaubstag, sofern sie nicht schon Anspruch auf mehr zusätzliche Urlaubstage haben! Dh alle KollegInnen die sich im 6., 7., 8., 9. Und 10. Dienstjahr befinden haben Anspruch auf diesen Urlaubsvorgriff!
Dies ist unabhängig davon, wann das jeweilige Arbeitsjahr/Urlaubsjahr/Geschäftsjahr beginnt!

Dein Kollektivvertrag bietet schon lange eine bessere Situation als das Gesetz. Das Urlaubsgesetz sieht erst nach 25 im selben Betrieb eine sechste Urlaubswoche vor. Dein Kollektivvertrag hat dir schon bisher bereits nach 10 Jahren zwei Tage, nach 15 Jahren vier Tage und bereits nach 20 Jahren die sechste Urlaubswoche gesichert! Das hat dir deine Gewerkschaft ausverhandelt!

Übrigens: War dir bewusst, dass Urlaubstage nicht geteilt sein können (also in Halbtagen oder gar Stunden)? Als „Naturalentgelt“ ist ein Urlaubstag unteilbar, da das Urlaubsgesetz nur von Tagen und nicht von Stunden spricht. Erst bei unregelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit dürfen Urlaubstage in Stunden bewertet werden, aber eben nur als ganze Tage.

Wir senden liebe Grüße und wünschen dir ein schönes Wochenende

Reinhard Bödenauer                                           Eva Scherz
stv. Bundesgeschäftsführer                            Wirtschaftsbereichssekretärin

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Geschäftsbereich Interessenvertretung
Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

Telefon: +43 (0)50 301 – 21246
Fax: +43 (0)50 301 – 71246
E-Mail: helga.gergelyfi@gpa-djp.at

Einmal #aufstehen, bitte!

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden – Petition!

Der AUVA-Unfallversicherungsbeitrag sichert ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen ab. Die medizinische Versorgung von 5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern wird auf´s Spiel gesetzt.

Warum ist das wichtig?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, die finanzielle Unterstützung und Rentenzahlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ohne die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern und Reha -Zentren in Gefahr. Mehr als 370.000 Unfallopfer jährlich – auch von privaten Unfällen – werden medizinisch versorgt.

Ohne die AUVA ist das nicht machbar.

Fällt die AUVA weg, würden die Kosten der Haftpflicht der Unternehmer (derzeit 1,3% der Beitragsgrundlage; dieser Betrag soll laut Regierungsplänen auf 0,8% gesenkt werden) weiter auf uns Angestellten übertragen werden.

Die Geschichte der AUVA kannst du hier nachlesen!

Abfahrtszeiten und Rückfahrzeiten für die Therme


Abfahrtszeiten Hinfahrt:

Jet Tankstelle Rosental 6:55 Uhr
Bahnhof Voitsberg 7:00 Uhr
Krottendorf (3 Mäderlhaus) 7:15 Uhr
Bahnhof Söding 7:20 Uhr
Bahnhof Lieboch 7:30 Uhr
Murpark (Endstation Linie 4) 7:50 Uhr

Abfahrtszeite Rückfahrt:

Therme 17:30 Uhr

Ankunft Graz ca. 18:30, Lieboch ca. 18:50, Söding ca. 19:00, Krottendorf ca. 19:05, Voitsberg 19:20 und Rosental ca. 19:25.

Viel Spaß in der Therme

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »

© 2026

Theme von Anders NorénHoch ↑