Seite 41 von 45

Fotos aus der KV Verhandlungsrunde 2017

Wenn wir ehrlich sind war der finanzielle Abschluss nur mittelmäßig und nicht unbedingt der große Wurf. Angesichts der Lage aber ein annehmbarer Kompromiss. Im Rahmenrecht gibt es jedoch einige tolle Verbesserungen! Unsere Betriebsratsvorsitzende war vor Ort – wer einen Einblick haben möchte wie unser KV verhandelt wurde: hier noch ein paar Fotos direkt aus der Verhandlungsrunde 😉 Falls Fragen auftauchen – dein #BRTeam steht dir gerne dafür zur Verfügung – sonnigen Tag noch allen!!

hier findest du das detaillierte Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlung

Monika berichtet aus unseren Kollektivvertragsverhandlungen

Da wir in der günstigen Situation sind und unsere Betriebsrätin Monika direkt vor Ort mit verhandelt, erhalten wir zeitnah Infos, die wir selbstverständlich weiter geben:
Trotz der großen Unterschiede zu den Erhöhungen der Löhne und Gehälter fanden die Gespräche mit den Arbeitgebervertretern in angenehmer und konstruktiver Form statt.

Die alten Gehaltssysteme sollen laut Arbeitgeber niedriger erhöht werden, falls es weiterhin eine Optierungsmöglichkeit zum SWÖ-KV geben soll.

Forderungen der Arbeitnehmerinnen
Zum Thema Arbeitszeitverkürzung wird es weitere Verhandlungsrunden ab April geben. Eine weitere Verhandlung wird es auch zu der Entlohnung der Berufsgruppen in der Pflege geben. Die Arbeitgeber sehen ebenfalls einen Handlungsbedarf die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten.

Forderungen der Arbeitgeber
Die Arbeitgeber haben ihre Forderungen nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit ( z.B. Durchrechnungszeiträume, Ruhezeitbestimmungen ) zurück gestellt, weil sie Entwicklungen auf Regierungsebene abwarten möchten.

Weitere Infos folgen nächste Woche – da beginnt auch die 3. Verhandlungsrunde.

LG dein #BRTeam

9 Fragen an das neue GuKG

Das Betriebsratsteam befragte Kolleginnen und Kollegen zu etwaige Fragen rund um das neue GuKG – AK Experte Mag. Alexander Gratzer lieferte uns Antworten.

Warum gibt es überhaupt eine Veränderung im GuKG?

Das GuKG 1997 ist in seine Jahre gekommen, die Rahmenbedingungen haben sich seither stark verändert (mit der Zunahme der Pflegebedarfs, steigt auch der professionelle Pflegebedarf, neue Dokumentations- und Hygieneerfordernisse). Beachtlich ist die Übernahme berufsfremder Tätigkeiten, sowie die Verdichtung der Arbeit insgesamt zu einer enormen Arbeitsbelastung geführt hat. Die Novelle sollte den Pflegeberuf attraktivieren.

Die Träger der Behindertenverbände wollten eine Ausnahme, warum ist die nicht zustande gekommen?

Pflege ist eine Vorbehaltstätigkeit und darf nur von dazu ausgebildeten Personen erbracht werden. Die Ausbildung ist ein wesentliches Kriterium für die Pflegequalität.

Aber ein richtiger Kritikpunkt ist, dass im GuKG auf die Erfordernisse im Behindertenwesen genau so wenig explizit eingegangen wurde, wie auf jene in der mobilen Pflege und Betreuung. Allerdings wurde eine Bestimmung im Ärztegesetz eingefügt, die künftig die Versorgungskette vom Arzt über die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege und bestimmte MitarbeiterInnen in Behinderteneinrichtungen erleichtert (§50a ÄrzteG). Sie zielt auf multiprofessionelle ganzheitlich orientierte Versorgungsteams ab.

Müssen sich auch Träger der Behindertenhilfe an das neue GuKG halten?

Ja.

Wird es eine Aufschulungspflicht von der Pflege­assistenz zur Pflegefachassistenz geben, so wie bei der UBV?

Nein. Aber die Pflegeassistenz verfügt mit der GuKG-Novelle 2016 grundsätzlich über mehr Kompetenzen, diese darf sie aber erst dann anwenden, wenn sie über die erforderlichen Kenntnisse und ­Fähigkeiten verfügt. Die diesbezügliche Aufschulung könnte beispielsweise im Rahmen einer entsprechenden Fortbildung erworben werden. Ob die neuen Kompetenzen von Seiten des Dienstgebers verlangt werden, hängt letztlich von diesem ab.

Wenn aufgeschult wird, wird es finanziell abgegolten, da man ja mehr Verantwortung und Kompetenzen hat?

Dies hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab und wäre dort zu regeln.

Ändert sich bei Pflegerhelfern/Pflegeassistenten das Ausmaß der Pflichtfortbildungsstunden?

Nein.

Können die benötigten Aufschulungen beim ­eigenen Dienstgeber absolviert werden?

Grundsätzlich ja, „inhouse-Schulungen“ sind ­möglich.

Wenn nicht, muss ich das Praktikum in meiner Freizeit machen?

Wenn man von der Möglichkeit einer Aufschulung jetzt nicht Gebrauch macht, so ist dabei daran zu denken, dass bei einem späteren zukünftigen Dienstgeberwechsel diese Kompetenzen möglicherweise verlangt werden. Für diesen Fall ist der Erwerb dieser Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel eigenverantwortlich vorzunehmen.

Wenn es bei der Umsetzung Probleme gibt, wer kann uns da unterstützen?

Die AK und der ÖGB.

Timeout Gesundheitskolumne 2017

Gutes neues Jahr und viel Gesundheit!

Hallo, Kollegin und Kollege…

Hast du auch den Eindruck, dass dieses Jahr mal wieder ziemlich schnell vergangen ist? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das letzte Weihnachten noch gar nicht so lange her ist. Naja, das liegt wahrscheinlich daran, dass sich die Weihnachtszeit nicht nur auf die Adventzeit beschränkt, sondern eigentlich schon früher beginnt. Der Handel beansprucht unseren Postkasten ja schon seit Oktober maßlos mit Flugblättern und Sonderangeboten, damit wir ja rechtzeitig unsere Weihnachtseinkäufe erledigen. Auch im Arbeitsalltag werden wir in dieser Zeit oftmals mit weihnachtlichem Organisationsaufwand überladen, sodass uns die „Besinnlichkeit“ des Festes zu den Feiertagen schon zum Hals raushängt.

Jetzt mal ehrlich, muss das denn sein? Allen voraus sollte diese Zeit doch dazu da sein, um sich rauszunehmen und sich der Winterzeit anzupassen. Die Natur legt im Winter eine Pause ein, also sollten wir das auch tun. So verlockend das Treiben an den Weihnachtsmärkten und Glühweinstandeln auch ist, so wichtig ist es auch in dieser Zeit Körper und Geist zu schonen.

Wie du vielleicht schon bemerkt hast, sehen wir es vom Team „Time out“ als unseren Auftrag, das Thema Entschleunigung in den Mittelpunkt zu rücken und ein Bewusstsein für einen gesunden (Arbeits-)Alltag zu schaffen. Wir begleiten dich auch in diesem Jahr mit wertvollen Informationen zur Saison. Somit  wünschen wir dir einen guten Start ins neue Jahr. Bleib gesund!

 

Wir bleiben am Ball….

Liebe Grüße,

Christoph & Michael

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »

© 2025

Theme von Anders NorénHoch ↑