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Frohes FEST!!

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes Fest und eine schöne Weihnachtszeit mit den Liebsten!

Wer das Bild oben kennt, der hat „unser Standpunkt“ bereits bekommen und ist somit von uns immer top informiert 🙂
Wer sich aber jetzt denkt „Oh, was ist das? Das will ich auch!“, sollte sich ganz schnell (im neuen Jahr – unsere Helga ist im wohlverdienten Urlaub) unter office@betriebsrat-lh.at anmelden, um „unser Standpunkt“ 4 Mal jährlich zu erhalten.

LG euer #BRTeam

P.S.: in dieser Ausgabe ist das gesamte neue Betriebsratsteam auf Seite 2 bis 3 🙂

Einmal gehts noch! Unser Standpunk Juni geht an alle!

Wir haben die DSGVO zum Anlass genommen, nicht nur auf die neue Regelungen im Datenschutz  einzugehen, sondern auch um eine ordentliche und auf die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen eingehende Verwaltung unserer Wohlfahrtseinrichtungen und Informationsmedien – wie unser Standpunkt – zu errichten.

Mit der Einwilligungserklärung Datenschutz sind wir exakt auf die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie eingegangen und haben alle KollegInnen informiert und befragt. Der Rücklauf war und ist enorm – im positiven Sinne.

Mehr als 500 Einwilligungserklärungen sind bereits im Betriebsratsbüro eingelangt (bei ca. 900 KollegInnen innerhalb dieser kurzen Zeit ein riesiger Erfolg DANKE). Mit überwältigender Mehrheit wünschen sich die KollegInnen weiterhin Informationen, Projekte und Ausflüge vom und mit dem Betriebsrat. Daraus kann man den Rückschluss ziehen, dass unsere Informationen in der Praxis auch ankommen. Das freut uns enorm.

Wir bitte alle um Verständnis!

In der Größenordnung, wie wir es sind, ist es uns aus organisatorischen Gründen leider nicht gelungen/möglich, auf die spezifischen Antworten der bisher eingelangten Einwilligungserklärungen einzugehen.
Daher haben wir uns entschieden (damit auch wirklich niemand auf Informationen verzichten muss), dass wir im Juni noch einmal an alle unseren Standunkt zusenden! Wir bitten daher all jene, die privat keine Zusendungen mehr haben möchten, um Verständnis! Es ist uns leider aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich.

Mit der September Ausgabe sollte unser neues, aufwändiges System bereits adaptiert und funktionsfähig sein. Ein Widerspruch der Einwilligungserklärungen ist von Gesetz her selbstverständlich möglich. Umgekehrt ist es aber auch möglich, die Einwilligungserklärung einfach noch einmal auszufüllen, falls mehr Informationen gewünscht werden.

Wir freuen uns auf weitere Rückmeldungen und sind bemüht, auch weiterhin transparent relevante Informationen rund um Arbeit, Recht und Beruf in der Lebenshilfe anzubieten!

Mit besten Grüßen
euer #BRTeam

Wiedereingliederungsteilzeit


Sanfte Rückkehr ins Arbeitsleben nach langer Krankheit – ein gesundheits- und sozialpolitischer Erfolg.

Viele haben es schon erlebt oder beobachtet. Nach einer längeren Krankheit möchte er/sie wieder arbeiten, doch für das volle Ausmaß fühlt sich der/die Kolleg/in doch noch nicht fit genug. Nicht selten fürchten sie um ihren Arbeitsplatz.

Seit 1. Juli 2017 haben Beschäftigte die Möglichkeit, Wiedereinstellungsteilzeit in Anspruch zu nehmen, um sanft ins Berufsleben zurück zu kehren. Der Betriebsrat begrüßt dieses neue Gesetz.

Wer kann die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen?

Alle Beschäftigte die ein bereits mindestens 3-monatiges aufrechtes Dienstverhältnis und einen mindestens 6-wöchigen Krankenstand hinter sich haben.

Grundsätzlich müssen diese KollegInnen gesund sein (ärztliche Gesundmeldung). Es braucht auch einen Wiedereingliederungsplan und eine chefärztliche Bewilligung. Unter Beiziehung des Betriebsrates, Experten von „fit 2 work“ oder der Arbeitsmedizin ist ein Plan zu erstellen, der die Dauer und ­Gestaltung der befristeten Teilzeit genau regelt. Eine Mehrarbeit ist in dieser Zeit nicht möglich.

Wie muss diese Wiedereingliederungsteilzeit gestaltet sein?

Diese Zeit muss unmittelbar an den Krankenstand anschließen und kann zuerst für maximal 6 Monate vereinbart werden. Eine einmalige Verlängerung um drei Monate ist möglich.

Wiedergliederungsgeld

Während dieser Zeit erhält der/die Beschäftigte das Entgelt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden. Zusätzlich wird von der Krankenversicherung Wiedereingliederungsgeld in Höhe des aliquoten, erhöhten Krankengeldes ausbezahlt.

Es muss jedoch erwähnt werden, dass Beschäftigte nicht zu einer Wiedereingliederungsteilzeit gezwungen werden können. Im Umkehrschluss besteht auch kein Rechtsanspruch darauf. Das heißt, dass in unserem Fall die Lebenshilfe SD GmbH zustimmen muss.
Der Betriebsrat geht aber davon aus, dass das im Anlassfall möglich sein wird.

Gut, dass wir darüber reden…

Die Juni Ausgabe „unser Standpunkt“ erzeugt rege Diskussionen. Daraus erschließt sich nicht nur die Brisanz der angesprochenen Themen, sondern auch die große Lesereichweite.

Neben sehr vielen positiven Rückmeldung, kamen logischerweise auch kritische Aussagen betreffend dieser Ausgabe zu uns.

Die positiven Rückmeldungen möchten wir an dieser Stelle unerwähnt lassen und uns direkt einigen Punkten zuwenden – die berechtigterweise – kritisch gesehen werden können.

In der Ausgabe kam nicht deutlich genug heraus, dass sich KoordinatorInnen und LeiterInnen sehr bemühen, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen – das stimmt! In keinster Weise war die Kritik an diese Personengruppe gerichtet. Im Gegenteil – wir finden, dass die KoordinatorInnen und LeiterInnen ihr Best möglichstes geben, um gute Rahmenbedingungen im vorhandenen System zu schaffen.

Der springende Punkt ist jedoch das derzeitige System. Denn dieses System hat viele betroffene Menschen dazu gebracht, mit uns Kontakt auf zu nehmen und uns um Hilfe gebeten.

Unsere Aufgabe ist es, diese Menschen und ihre Interessen auch zu vertreten. Wenngleich man über gewisse Aussagen diskutieren kann, es sind und waren Aussagen von KollegInnen, die gehört werden möchten – und zwar unverfälscht. Manche Aussagen mögen hart klingen, doch die Belastungen der KollegInnen sind ebenso real und nicht minder hart.

Um eine gewisse Anonymität betroffener KollegInnen zu wahren, sind einige Aussagen pauschal an die Mobilen Dienste gerichtet. Nicht jeder Bereich der Mobilen Dienste, nicht jede Region oder Bezirk hat dieselben Probleme. Die Verallgemeinerung ist daher als Schutz zu betrachten.

Uns ist auch klar, dass das „Problem“ der Mobilen Dienste nicht ein Lebenshilfe Unikum ist und daher auf verschiedenen Ebenen bearbeitet werden muss.  Es gibt dazu kein perfektes Rezept – wir müssen alle daran arbeiten, ordentliche Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Auch, oder vor allem die Politik ist auch gefordert, mit den Trägern ins Gespräch zu gehen. Ernsthafte Sozialpolitik muss anders aussehen!

Wir als Betriebsrat können im Unternehmen lediglich aufzeigen – das haben wir gemacht. Wir erwarten tragbare Lösungen und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema, denn wir gehen ebenso selbstkritisch mit Rückmeldungen um.

Mit besten Grüßen, euer #BRTeam

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