
Jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbieter gebührt nach § 16 des SWÖ-Kollektivvertrages für eine Betriebsszugehörigkeit von
1 Jahr | plus 1 Urlaubstag | = 26 Tage jährlich |
5 Jahre | plus 2 Urlaubstage | = 27 Tage jährlich |
10 Jahre | plus 3 Urlaubstage | = 28 Tage jährlich |
15 Jahre | plus 5 Urlaubstage | = 30 Tage jährlich |
20 Jahre | plus 6 Urlaubstage | = 31 Tage jährlich |
Dieser erhöhte Urlaubsanspruch entsteht jeweils mit Beginn des nächsten Kalenderjahres!
Nach unserer Betriebsvereinbarung § 19 – Treueprämie für langjährige Dienste bei LebensGroß haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine jeweils im Jubiläumsjahr anfallende Treueprämie (Zusatzurlaub). Nach einer Anstellung von
10 Jahre | plus 2 Urlaubstage – einmalig im Jubiläumsjahr |
15 Jahre | plus 3 Urlaubstage – einmalig im Jubiläumsjahr |
20 Jahre | 1/2 Bruttomonatsgehalt – einmalig im Jubiläumsjahr |
25 Jahre | 1 Bruttomonatsgehalt – einmalig im Jubiläumsjahr |
Wichtig!
Die Ansprüche aus der Betriebsvereinbarung gelten nur (!) im Jubiläumsjahr – wogegen die Ansprüche aus dem Kollektivvertrag dauerhaft gelten!