Urlaub kann für Zeiträume eines Krankenstandes, eines Kuraufenthaltes, einer Pflegefreistellung oder einer sonstigen Arbeitsverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch nicht rechtwirksam vereinbart werden.
§4UrlG
Urlaub kann für Zeiträume eines Krankenstandes, eines Kuraufenthaltes, einer Pflegefreistellung oder einer sonstigen Arbeitsverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch nicht rechtwirksam vereinbart werden.
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