Im ABGB (allgemeine bürgerliche Gesetzbuch) wurde der § 1155 um 2 Absätze erweitert, um Urlaub und Zeitguthaben in Zeiten von Corona neu zu regeln.
Hier die Info:
Im ABGB (allgemeine bürgerliche Gesetzbuch) wurde der § 1155 um 2 Absätze erweitert, um Urlaub und Zeitguthaben in Zeiten von Corona neu zu regeln.
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