Geregelt….!

 

Die neue Pausenregelung für den Wohnbereich wurde zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vereinbart und ist nun in einer neuen Betriebsvereinbarung verankert. Hierbei handelt es sich um eine bezahlte Pause, die vom Nachmittagsdienst (im Zusammenhang mit einer Nachtbereitschaft) konsumiert wird und nicht aufgezeichnet werden muss. Gültig mit Juli 2020. Wenn du Fragen dazu hast, melde dich einfach bei uns.

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2 Kommentare

  1. Sabine Gößl

    Das ist sehr gut. Danke. Habe ich richtig verstanden, dass diese Regelung nur von Montag bis Freitag gilt?

    • Christoph Karl

      Hi, Sabine…genau! Der Grund dafür ist, dass Wochenendsituationen eigenes in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind 😉

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