Gewalt hat viele Gesichter. Ob Mobbing, Bossing oder körperliche Übergriffe. Gewalt ist immer ein Angriff auf die menschliche Integrität und Würde, bedeutet viel Leid für betroffene ArbeitnehmerInnen und hinterlässt oft tiefe Narben. ArbeitgeberInnen sind verantwortlich für die Prävention, sowie den Umgang mit Gewalt und müssen aktiv handeln!

Gewalt ist Thema in der Arbeitswelt. Egal ob Pflegekraft, Bankangestellte/r, Öffi-FahrerIn, VerkäuferIn oder TelefonistIn – Gewalt im Job kann jede/jeden treffen. Gewaltschutzmaßnahmen sind für gefährdete Beschäftigte per ­Gesetz vorgeschrieben – ArbeitgeberInnen ­müssen ­handeln, bevor etwas passiert. Die Formen ­solcher Übergriffe sind unterschiedlich und reichen von Beleidigungen über Mobbing bis hin zu körperlichen Attacken.

Eine Eurofound-Studie (2015) zeigt: Bereits 20 Prozent der Beschäftigten haben Erfahrungen mit Gewalt und Belästigung in der Arbeit. Auch eine Erhebung des ÖGB (2018) ­alarmiert: 22 ­Prozent haben Erfahrung mit verbaler Gewalt, 13 Prozent waren schon mit Beschimpfungen oder Beleidigungen bzw. 1 Prozent mit körperlichen Übergriffen konfrontiert.

Gewalt ist immer ein Angriff auf die Gesundheit und Würde der Betroffenen und hinterlässt Leid und psychische Narben. Verunsicherung, Angst, Schlafstörungen, geringere Leistungsfähigkeit, aber auch langfristige psychische Krank­heiten können etwa die Folge sein. Auch im Betrieb bleibt nur ein Scherbenhaufen: ­weniger ­Produktivität und Arbeitsqualität, sinkende MitarbeiterInnenzufriedenheit und Loyalität, mehr Krankenstände, höhere Personalkosten oder sogar Schadensersatzforderungen sind Beispiele hierfür.
ChefIn muss vorbeugen

Schlechte Arbeitsbedingungen und unzu­reichender ArbeitnehmerInnenschutz bilden den Nährboden, in dem Gewalt ihren Keim entfalten kann: Viel Druck, wenig Zeit- und Personalressourcen, mangelhafte Kommunikation und Arbeitsorganisation steigern das Konfliktpotenzial – die Wahrscheinlichkeit für Gewalt steigt. Zu wenig bekannt ist: ArbeitgeberInnen müssen Beschäftigte, die einem Gewaltrisiko am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, schützen. Vorbeugend – bevor etwas passiert! Dies können beispielsweise Maßnahmen wie eine gute Beleuchtung, die bauliche Trennung von ArbeitnehmerInnen und KundInnen, die Vermeidung von Einzelarbeit, ein verbessertes Wartezeitenmanagement oder klare Zutrittsregelungen sein.

Wichtig: Auf den Arbeitsplatz bezogen und vor allem wirksam müssen die Schutzmaßnahmen sein!

Es sollte das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung verankert werden. Eine verpflichtende Prävention für ArbeitgeberInnen inkl. Sanktionen oder ein Zugang zu Gerichten für Betroffene wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für Politik und manche Interessenvertretung heißt das klar: bei Gewaltschutz endlich aufs Gas steigen und nicht auf die Bremse treten!

gesundearbeit.at/
Johanna Klösch, AK Wien