Wenn man auf den Pendelverkehr angewiesen ist, da der Arbeitsplatz von daheim weiter entfernt ist, kann das ganz schön ins Geld gehen. Oftmals sind die Kosten höher, als es die Pendlerpauschale ausgleicht. Darum gibt es von der Arbeiterkammer und dem Land Steiermark eine Förderung für alle ArbeitnehmerInnen, die sogenannte „Pendlerbeihilfe“. Nähere Informationen dazu findest du hier.
Einfach das Formular ausfüllen und einreichen! Bei Fragen, melde dich gern bei uns im #BRbüro!
Sehr geehrtes Betriebratsteam,
vielen Dank für die Informationen bezüglich Pendlerbeihilfe.
Nun habe ich eine Frage an euch. Die Wegstrecke gilt ab 25 km. Ich wohne auf der Pack und muss mein Kind welches in die 1. Klasse geht morgens zur Schule fahren 15 km. Im Anschluß fahre ich von Edelschrott nach Modriach zu meiner Tätigkeit als Schulassistenz 16 km.
Es gäbe die Möglichkeit das unser Kind mit dem Bus fährt. Um 06:10 fährt er von der Pack los nach Hirschegg und dann erst nach Edelschrott. Ankunft 07:00 Uhr. Schulbeginn ist 07:45.
Das möchten wir als Eltern nicht.
Meine Frage ist nun, ob ich die Pendlerbeihilfe beantragen kann oder zählt nur die Strecke Pack nach Modriach?
Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Hahn
P. S. Bei pendlerbeihilfe 2020 fehlt das „l“