Mit Beginn der Pandemie wurde die Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt. Viele Berufsangehörige haben davon Gebrauch gemacht. Mit 1.1.2022 ist die Registrierung wieder Voraussetzung für die Berufsausübung. Viele Kolleginnen und Kollegen sind sowohl PfegeassistentInnen, als auch FachsozialbetreuerInnen. Wie ist das nun mit der Fortbildungspflicht?

Genaue Infos findest du hier.

Gesetzliche Fortbildungen 2021_PDF