Was gilt ab 01.04. 2022?
• In sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten, bei Rettungsdiensten und in Flüchtlingseinrichtungen darf weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es monatlich fünf PCR- und fünf Antigentests gratis. Bei Pflegeeinrichtungen dürfen neben BewohnerInnen und MitarbeiterInnen auch BesucherInnen gratis testen. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und für Kurhäuser. • Von der Einschränkung ausgenommen sind auch 24-Stunden-PflegerInnen und persönliche AssistentInnen von Behinderten. In Kindergärten dürfen weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Auch Flüchtlingseinrichtungen sind von den Einschränkungen ausgenommen. Schließlich sind auch MitarbeiterInnen von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen, ebenso wie BetreuerInnen in der 24-Stunden-Pflege sowie persönliche AssistentInnen von Menschen mit Behinderung. • Für symptomatische Personen gibt es generell weiterhin Gratis- Tests. • Fünf alte Tests sind verwendbar: „Alte“ Tests dürfen bis 30. April noch eingelöst werden, allerdings nicht unbeschränkt. Zusätzlich zu den fünf „neuen“ PCR-Testkits können noch fünf weitere gratis ausgewertet werden, die schon davor bezogen wurden. |
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