Von 11.04. – 04.05.2022 wird wieder eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Man kann wie gewohnt online daran teilnehmen – es wird aber auch die Möglichkeit geben, diese mit Papier und Stift auszufüllen. Wir vom #BRteam werden diesen Vorgang aufgrund der Wahrung der Anonymität begleiten. Die Inhalte werden neben Arbeitnehmerschutz und Mitarbeiterzufriedenheit auch Unternehmenskultur sein. Je größer die Teilnahmer der KollegInnen ist, umso aussagekräftiger ist das Feetback an das Unternehmen. Darum unser Appell: Mach mit!
Evaluierung psychischer Belastung – wozu? Um zu vermeiden, dass Menschen an ihren Arbeitsplätzen krank werden, müssen vorzeitig gesunde Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Das Mittel hierzu ist die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung. Unternehmen sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen (§ 4 Abs. 1 ASchG). Was ist psychische Arbeitsbelastung? Technisch gesprochen ist die psychische Belastung die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf einen Menschen zukommen und diesen mental beeinflussen. Psychisch bezieht sich auf kognitive und emotionale Vorgänge im Menschen. Diese wirken also immer von außen kommend auf den Menschen ein und sind daher stets in der Außenwelt zu finden und liegen nie in der Eigenart einer Person. Am Arbeitsplatz treten diese fast nie einzeln und isoliert auf – meist liegen mehrere Belastungsfaktoren vor, die aufeinander und miteinander wirken. Das Wort „Belastung“ hat in unserer All- tagssprache oft eine negative Bedeutung. Wenn wir allerdings von Belastung im Arbeitskontext sprechen, verwenden wir den Begriff „neutral“ – Belastung wirkt weder gesundheitsförderlich noch schädlich. Beispiele für einzelne Belas- tungsfaktoren sind: vorhandene Arbeitsmittel, Zeit zur Erledigung einer Aufgabe, Konzentra- tionserfordernisse, Arbeits- und Informations- dichte, Arbeitsunterbrechungen, Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Lautstärkepegel, Temperatur, Verhalten von Kolleginnen und/oder Führungskräften u. v. m.
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