Am 01.02.2023 wurde das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, kurz EEZG abgeändert. Damit wurde das Volumen des Pflegezuschusses für in der Pflege tätige Arbeitnehmerinnen um 23% angehoben. Das heißt, dass der Pflegezuschuss für Vollzeitbeschäftigte nun monatlich € 135,50 brutto beträgt.

Eine Erweiterung des BezieherInnenkreises wurde vom Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.

Hier geht’s zum Zusatz-Kollektivvertrag der SWÖ zum Pflegebonus