Entlastungwoche war das Stichwort. Neben einem Pflegezuschuss, den noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung, denn im Sozialwirtschafts-Kollektivvertrag bekommt man die sechste Urlaubswoche ohnehin durch Dienstzugehörigkeit meist schon früher.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Weiters besteht auch der Anspruch auf die Entlastungswoche für Fach- bzw. Diplomfachsozialbertreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit, Altenarbeit und Familienarbeit.

Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung.

Hard Facts:

Ab dem Kalenderjahr, in dem das 43. Lebensjahr vollendet wird, hat man Anspruch auf die Entlastungswoche. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Entlastungswoche heruntergerechnet auf ihre Stundenanzahl. Bessere Regelungen im Kollektivvertrag (zB mehr Urlaub nach Dienstzugehörigkeit) werden auf diese Bestimmun angerechnet. Bei 6 Wochen Urlaub ist Schluss. Die Regierung gibt den Arbeitgebern drei Jahre für die Umstellung Zeit. Bis inklusive 2026 ist es möglich, die Entlastungswoche finanziell abzugelten, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Weitere Informationen dazu findesst du hier:

SWÖ – Aktuelle Informationen zur Entlastungswoche

GPA – Wo bleibt die Entlastung?