Die Arbeiterkammer Steiermark gewährt einen einmaligen Zinsenzuschuss zum Zinsaufwand von nichtgeförderten Krediten oder Darlehen in der Höhe von max. €1.200,-.

Arbeitnehmer:innen, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2023 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten.

Letzter Einreichtermin ist der 31.März 2024

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