Die Arbeiterkammer Steiermark gewährt einen einmaligen Zinsenzuschuss zum Zinsaufwand von nichtgeförderten Krediten oder Darlehen in der Höhe von max. €1.200,-.
Arbeitnehmer:innen, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2023 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten.
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