Ein Firmenfahrzeug, das auch zur privaten Nutzung berechtigt, kann auch ein Fahrrad sein. Besonders für teure E-Bikes setzt sich immer öfter eine Leasing-Lösung durch, die durch Gehaltsabzug der Beschäftigten finanziert wird.

Abrechnungstechnisch heißt es nüchtern Gehaltsumwandlung und gemeint ist ein Abzug vom Gehalt. Mit der Methode des Bruttobezuges wird immer öfter eine Leasing-Lösung für Firmenfahrräder, vor allem für sehr teure E-Bikes, finanziert. Geworben wird, dass durch den Gehaltsabzug auch weniger Lohnsteuer zu zahlen ist und dadurch die Gesamtbelastung während der zwei- bis vierjährigen Laufzeit geringer ist als ein sofortiger Barkauf. Besonders groß sei die Ersparnis, wenn gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden. Was auf den ersten Blick wie eine win-win-Situation aussieht, kann aber negative Begleiterscheinungen haben.

Durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträgen kann das negative Auswirkungen auf Krankengeld, Arbeitslosen- und Weiterbildungsgeld kommen. Weiters vermindert das in Folge auch die Sonderzahlungen und den Stundensatz für Überstunden und hat neben dem niedrigeren Pensionsanspruch auch einen geringeren Anspruch auf Wochen- oder einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld zur Folge.

Sozialsystem bekommt weniger Geld

Eine weitere weniger erfreuliche Folge dieses Geschäftsmodells: Es gelangt weniger Geld ins Sozialsystem. Das bedeutet weniger finanzielle Mittel für den Erhalt und Ausbau von Spitälern, Schulen, oder sonstiger sinnvoller Infrastruktur.

AK Info – Jobrad: Achtung auf die Nebenwirkung