Kategorie: Aktuelles (Seite 30 von 36)

Transparenz & Datenschutz

Viel Aufregung rund um die neue Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO

Mit 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung. Was auf der einen Seite ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz ist, ist auf der anderen Seite – in der Praxis – ein enormer Aufwand im Detail. Ein Überblick von Theorie und Praxis.

Der Begriff Datenschutz ist nicht neu. Tatsächlich existiert der Begriff bereits seit mehr als 50 Jahren. In Österreich galt bislang das Datenschutzgesetz 2000 – kurz DSG 2000. Auch wenn das DSG 2000 sehr fortschrittlich und ziemlich breit gedacht war, hat sich im Laufe der Zeit – vor allem durch die Digitalisierung – vieles verändert. Allen voran die Verarbeitungsmöglichkeiten und die unfassbar einfache Weitergabe von Daten.

Was ist eigentlich mit Daten gemeint? Mit Daten – im Sinne der DSGVO – sind alle personenbezogenen Daten gemeint. Wenngleich diese Daten nicht alle als gleichwertig betrachtet werden. Auch nicht von der DSGVO. Hochsensibel sind zum Beispiel Daten wie sexuelle Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheitsdaten.

Weniger sensibel sind allgemeine Daten wie Name, Adresse und Telefonnummern. Trotzdem erfasst die DSGVO diese Daten als personenbezogene Daten – also eindeutig einer Person zuordenbar – und verpflichtet zu einem Umgang entsprechend der Verordnung.

Je nach Datenkategorien sind Unternehmen und Organisationen nun verpflichtet, transparent darzustellen, welche Daten sie zu welchem Zweck, mit welcher rechtlichen Grundlage, wie lange speichert und verarbeitet und wer verantwortlich für die Löschung ist. Gibt es keinen sachlichen Grund, beziehungsweise keine rechtliche Grundlage, so sind personenbezogene Daten zu löschen.
Ein wesentlicher Punkt der DSGVO ist die Vermeidung von großen Datenmengen. In Zeiten von beinahe unendlich verfügbarem – digitalen – Speicherplatz, ein grundvernünftiger Zugang.

Soweit die Theorie.
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Die Post bringt allen was…

…zumindest allen Kolleginnen und Kollegen der Lebenshilfen SD GmbH!

In diesem Fall einen Brief. Dieser Brief enthält einen Code. Damit kann man bei der heurigen Mitarbeiterbefragung und bei der Evaluierung der psychischen Belastungen teilnehmen.

Warum sind wir der Meinung, dass so viele Kolleginnen wie nur möglich teilnehmen sollten?

Erstens werden nur Personengruppen über 5 ausgewertet, damit die Befragung auch anonym bleibt. Machen aus einer Einrichtung nur 4 Personen mit, so wird diese Einrichtung nicht ausgewertet, obwohl vor Ort 15 Kolleginnen arbeiten würden.

Zweitens: Durch ehrliche, konstruktive, positive wie auch kritische Rückmeldungen können Schlüsse gezogen und Maßnahmen abgeleitet werden , um unsere Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern – was durchaus erstrebenswert ist (also unbedingt mitmachen).

Drittens geht es bei der MitarbeiterInnenzufriedenheitsbefragung in erster Linie um ein zu erfassendes Stimmungsbild im Unternehmen, das nicht mit klassischen Unternehmenskennzahlen interpretiert werden kann – eine Chance für uns aufzuzeigen und gehört zu werden.

Zeitgemäß wird die Erhebung ausschließlich online stattfinden. Das wurde auch mit uns im Betriebsrat so vereinbart und macht – in Zeiten der Digitalisierung – durchaus Sinn. Eine rein online durchgeführte Erhebung gewährleistet nicht nur die absolute Anonymität von uns Angestellten (Personengruppen unter 5 werden- wie bereits erwähnt – nicht ausgewertet), sie wird auch von einem unabhängigen und seriösen Unternehmen durchgeführt, wo Datenschutz höchsten Stellenwert besitzt – dem research-team Graz.

Wie stehen wir als Betriebsrat zu dieser Evaluierung und Befragung?

Da wir das gesamte Projekt mit begleiten, Einblick in den Ablauf haben und die Ergebnisse transparent bearbeitet werden, stehen wir der Evaluierung und Befragung sehr positiv gegenüber.

Um ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir an dieser Stelle noch einmal allen KollegInnen eine Teilnahme bei der Befragung und Evaluierung. Eine halbe Stunde Dienstzeit kann dafür zusätzlich dokumentiert werden.

Bei Fragen stehen Michaela Höfer vom research-team (michaela.hoefer@research-team.at), Doris Kiefer-Leitner (0676 84 71 55-626) und Christoph Zeiselberger (0676 84 71 55-602) zur Verfügung.

Zeitraum der Befragung: 1. Mai – 31. Mai 2018

Nachsatz:
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Einmal #aufstehen, bitte!

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden – Petition!

Der AUVA-Unfallversicherungsbeitrag sichert ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen ab. Die medizinische Versorgung von 5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern wird auf´s Spiel gesetzt.

Warum ist das wichtig?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, die finanzielle Unterstützung und Rentenzahlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ohne die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern und Reha -Zentren in Gefahr. Mehr als 370.000 Unfallopfer jährlich – auch von privaten Unfällen – werden medizinisch versorgt.

Ohne die AUVA ist das nicht machbar.

Fällt die AUVA weg, würden die Kosten der Haftpflicht der Unternehmer (derzeit 1,3% der Beitragsgrundlage; dieser Betrag soll laut Regierungsplänen auf 0,8% gesenkt werden) weiter auf uns Angestellten übertragen werden.

Die Geschichte der AUVA kannst du hier nachlesen!

*Update* im Rahmenrecht unseres Kollektivvertrages

Das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen hat – neben der Gehaltserhöhung – direkten Einfluss auf unseren Arbeitsalltag. 2 Beispiele von den Änderungen im Rahmenrecht finden sich im Zusatzurlaub und in der Dienstverhinderung. Jeweils gekennzeichnet mit einem NEU! 


Weitere rechtliche Informationen findest du untere RECHTLICHES/ALLGEMEINES

Das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen im Detail findest du hier: Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen

Licht am Ende des Tunnels – KV Verhandlungen #6

Nachdem es letzte Woche im privaten Gesundheits- und Sozialbereich in ganz Österreich Warnstreiks gegeben hat (hier der Pressespiegel darüber), haben sich die ArbeitgebervertreterInnen wieder gesprächsbereit gezeigt und uns ArbeitnehmerInnen wieder an den Verhandlungstisch gebeten.

Daher gibt es am Freitag, 23.02.2018 ab 10:00 Vormittag wieder Verhandlungen!

Ihr bleibt hier auf unserem Blog immer am Laufendem und wir bleiben am Ball!

Selbstreflexion

Selbstreflexion

Die Aufmerksamkeit nach innen

Eine der größten Fähigkeiten des Menschen ist jene zur Selbstreflexion. Soweit wir das heute wissen, ist der Mensch das einzige Lebewesen, das seine Aufmerksamkeit bewusst steuern kann und selbst entscheidet, wohin er seine Gedanken richtet. Er begreift, dass das, was man so sagt und tut, nicht unbedingt so sagen und tun muss. Er kann eingebrannte Gewohnheiten nicht nur ändern sondern sogar bleiben lassen. Und er kann zu der daraus resultierenden Erkenntnis kommen, dass das, was man eben sagt und tut, nicht unbedingt richtig ist, nur weil man selbst der Urheber davon ist. Allerdings machen wir heutzutage von dieser Fähigkeit immer seltener Gebrauch. Weiterlesen

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