Kategorie: Aktuelles (Seite 32 von 38)

Die Post bringt allen was…

…zumindest allen Kolleginnen und Kollegen der Lebenshilfen SD GmbH!

In diesem Fall einen Brief. Dieser Brief enthält einen Code. Damit kann man bei der heurigen Mitarbeiterbefragung und bei der Evaluierung der psychischen Belastungen teilnehmen.

Warum sind wir der Meinung, dass so viele Kolleginnen wie nur möglich teilnehmen sollten?

Erstens werden nur Personengruppen über 5 ausgewertet, damit die Befragung auch anonym bleibt. Machen aus einer Einrichtung nur 4 Personen mit, so wird diese Einrichtung nicht ausgewertet, obwohl vor Ort 15 Kolleginnen arbeiten würden.

Zweitens: Durch ehrliche, konstruktive, positive wie auch kritische Rückmeldungen können Schlüsse gezogen und Maßnahmen abgeleitet werden , um unsere Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern – was durchaus erstrebenswert ist (also unbedingt mitmachen).

Drittens geht es bei der MitarbeiterInnenzufriedenheitsbefragung in erster Linie um ein zu erfassendes Stimmungsbild im Unternehmen, das nicht mit klassischen Unternehmenskennzahlen interpretiert werden kann – eine Chance für uns aufzuzeigen und gehört zu werden.

Zeitgemäß wird die Erhebung ausschließlich online stattfinden. Das wurde auch mit uns im Betriebsrat so vereinbart und macht – in Zeiten der Digitalisierung – durchaus Sinn. Eine rein online durchgeführte Erhebung gewährleistet nicht nur die absolute Anonymität von uns Angestellten (Personengruppen unter 5 werden- wie bereits erwähnt – nicht ausgewertet), sie wird auch von einem unabhängigen und seriösen Unternehmen durchgeführt, wo Datenschutz höchsten Stellenwert besitzt – dem research-team Graz.

Wie stehen wir als Betriebsrat zu dieser Evaluierung und Befragung?

Da wir das gesamte Projekt mit begleiten, Einblick in den Ablauf haben und die Ergebnisse transparent bearbeitet werden, stehen wir der Evaluierung und Befragung sehr positiv gegenüber.

Um ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir an dieser Stelle noch einmal allen KollegInnen eine Teilnahme bei der Befragung und Evaluierung. Eine halbe Stunde Dienstzeit kann dafür zusätzlich dokumentiert werden.

Bei Fragen stehen Michaela Höfer vom research-team (michaela.hoefer@research-team.at), Doris Kiefer-Leitner (0676 84 71 55-626) und Christoph Zeiselberger (0676 84 71 55-602) zur Verfügung.

Zeitraum der Befragung: 1. Mai – 31. Mai 2018

Nachsatz:
Weiterlesen

Einmal #aufstehen, bitte!

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden – Petition!

Der AUVA-Unfallversicherungsbeitrag sichert ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen ab. Die medizinische Versorgung von 5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern wird auf´s Spiel gesetzt.

Warum ist das wichtig?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, die finanzielle Unterstützung und Rentenzahlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ohne die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern und Reha -Zentren in Gefahr. Mehr als 370.000 Unfallopfer jährlich – auch von privaten Unfällen – werden medizinisch versorgt.

Ohne die AUVA ist das nicht machbar.

Fällt die AUVA weg, würden die Kosten der Haftpflicht der Unternehmer (derzeit 1,3% der Beitragsgrundlage; dieser Betrag soll laut Regierungsplänen auf 0,8% gesenkt werden) weiter auf uns Angestellten übertragen werden.

Die Geschichte der AUVA kannst du hier nachlesen!

*Update* im Rahmenrecht unseres Kollektivvertrages

Das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen hat – neben der Gehaltserhöhung – direkten Einfluss auf unseren Arbeitsalltag. 2 Beispiele von den Änderungen im Rahmenrecht finden sich im Zusatzurlaub und in der Dienstverhinderung. Jeweils gekennzeichnet mit einem NEU! 


Weitere rechtliche Informationen findest du untere RECHTLICHES/ALLGEMEINES

Das Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen im Detail findest du hier: Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen

Licht am Ende des Tunnels – KV Verhandlungen #6

Nachdem es letzte Woche im privaten Gesundheits- und Sozialbereich in ganz Österreich Warnstreiks gegeben hat (hier der Pressespiegel darüber), haben sich die ArbeitgebervertreterInnen wieder gesprächsbereit gezeigt und uns ArbeitnehmerInnen wieder an den Verhandlungstisch gebeten.

Daher gibt es am Freitag, 23.02.2018 ab 10:00 Vormittag wieder Verhandlungen!

Ihr bleibt hier auf unserem Blog immer am Laufendem und wir bleiben am Ball!

Selbstreflexion

Selbstreflexion

Die Aufmerksamkeit nach innen

Eine der größten Fähigkeiten des Menschen ist jene zur Selbstreflexion. Soweit wir das heute wissen, ist der Mensch das einzige Lebewesen, das seine Aufmerksamkeit bewusst steuern kann und selbst entscheidet, wohin er seine Gedanken richtet. Er begreift, dass das, was man so sagt und tut, nicht unbedingt so sagen und tun muss. Er kann eingebrannte Gewohnheiten nicht nur ändern sondern sogar bleiben lassen. Und er kann zu der daraus resultierenden Erkenntnis kommen, dass das, was man eben sagt und tut, nicht unbedingt richtig ist, nur weil man selbst der Urheber davon ist. Allerdings machen wir heutzutage von dieser Fähigkeit immer seltener Gebrauch. Weiterlesen

Transparenz ist uns wichtig – ein Offener Brief

Zum Nachlesen: der Offene Brief an den Betriebsrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir beziehen uns auf das Schreiben vom Team der Waldertgasse vom 13.12.2017, in dem der Unmut zur neuen SEG Zulage kundgetan wurde. Wir können den Unmut in Bezug auf die Höhe der neuen SEG Zulage durchaus nachvollziehen.

Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass wir jederzeit für Gespräche, offene Fragen und Anregungen, zu euch ins Team gekommen wären und möchten euch an dieser Stelle noch einmal einladen, zukünftig aktiv mit uns ins Gespräch zu kommen. Auch aus unserer Sicht ist die – überaus komplexe – Causa SEG unbefriedigend verlaufen und wir gehen selbstverständlich auch reflektiv mit diesem Thema um. Die in eurem Schreiben angeführten Themen können wir jedoch nicht nachvollziehen.

Das Gefühl einiger Kolleginnen und Kollegen, bei der Evaluierung der SEG mangelhaft informiert worden zu sein, kann bedeuten, dass das Informationsschreiben vom Mai 2016, das jede Kollegin/jeder Kollege erhalten hat, noch ausführlicher hätte sein können. Auf der 2. Seite des Schreibens Information SEG – Zulage nach dem Kollektivvertrag, war jedoch der Hinweis vermerkt, dass der Betriebsrat bei Fragen kontaktiert werden kann. Der Ausschnitt aus dem Informationsschreiben:

Viele Kolleginnen und Kollegen sind bei der Evaluierung an das Betriebsratsteam herangetreten und haben sich erkundigt. Zusätzlich wurden zahlreiche Teambesuche unternommen, um etwaige Fragen beantworten zu können.

Um weiter auf die zur Diskussion stehenden Punkte im Schreiben einzugehen, möchten wir auf einen wesentlichen Vorwurf eingehen – „der Betriebsrat schweigt zu dem Thema“. Eines unserer wichtigsten Kommunikationsmittel – in Anbetracht der Größe unseres Unternehmens – ist unsere Betriebsratszeitung. Jede essenzielle Information zur SEG wird und wurde darin behandelt. Um auch wirklich alle Kolleginnen und Kollegen, auch die in den Mobilen Diensten, zu erreichen, haben wir alle Informationen auch auf unserer Homepage zu Verfügung gestellt. Neben unseren jährlichen Betriebsgruppenversammlungen, wo SEG immer thematisiert wurde, besteht immer die Möglichkeit ein persönliches Gespräch mit uns zu führen. Hier noch einmal die Einladung an das Team der Waldertgasse, dieses Angebot in Zukunft auch wahrzunehmen und somit Teil des Mitgestaltungsprozesses zu sein.

Von einem Angebot der Geschäftsführung, dass 2018 flächendeckend bereits wieder neu evaluiert werden kann, wie in dem Schreiben hervorgeht, ist uns leider nichts bekannt. Falls hier handfeste Informationen vorliegen, möchten wir das Team bitten, uns diese zu übermitteln. 2018 besteht jedoch die Möglichkeit einer punktuellen Neuevaluierung bei maßgeblichen Veränderungen der SEG-würdigen Belastungen. Seitens der Geschäftsführung wird offiziell erst 2019 neu evaluiert. Siehe auch „unser Standpunkt“ 12/2017, Seite 10.
Da es im Herbst 2016 eine Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Bestandteile, kurz GPLA gab und die Gefahr groß war, die Steuerbegünstigung zu verlieren, haben sich nicht nur die Steuerberatung der Geschäftsführung, sondern auch Steuerexperten der Arbeiterkammer gegen eine Neuregelung der Betriebsvereinbarung und des Messinstruments ausgesprochen. Das Finanzamt schreibt zudem vor, alle 3 Jahre eine Neuevaluierung durchzuführen. Das ist bei uns 2019 der Fall. Der Betriebsrat ist mit der Geschäftsführung jedoch übereingekommen, dass bei größeren Veränderungen der Belastungen – in einzelnen Einheiten – bereits früher erhoben werden kann. Hier können wir als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und als Vertretungsorgan auch intervenieren und bei Belastungsveränderung zusammen mit der Leitung eine Neuevaluierung erwirken, wenn diese auch tatsächlich sinnvoll und zielführend ist.
Dennoch hat die Lebenshilfe in regelmäßigen Abständen die SEG-würdigen Belastungen zu evaluieren und wird dies auch weiterhin tun. Aus diesem Grund weist der Betriebsrat vehement Anschuldigungen zurück, dass der Betriebsrat die Evaluierung vorschreibt bzw. erwirkt hat.

Auch den Vorwurf des „Anstachelns“ können wir nicht wirklich nachvollziehen. Da bereits im Sommer 2013 Kolleginnen und Kollegen der Einrichtung Waldertgasse im Betriebsratsbüro (sehr emotional) über die steigenden Belastungen berichtet und eine Neuregelung der SEG gewünscht haben. Zu dieser Zeit stand die Betriebsratsvorsitzende einer Neuregelung der SEG, aufgrund der gegebenen Komplexität und der Abhängigkeit gegenüber dem Finanzamt, skeptisch gegenüber.

Ab diesem Zeitpunkt haben sich jedoch viele Einrichtungen an den Betriebsrat gewandt und von den steigenden Belastungen berichtet, was uns schlussendlich veranlasst hat, mit der Geschäftsführung in Verhandlung zu treten. Unsere Haltung dazu war immer, dass erhöhte und vermehrte Belastungen, sofern diese im Sinne der SEG vorliegen, auch honoriert werden müssen.

Das Messinstrument (Formular) haben wir immer als sehr problematisch erachtet. Die Geschäftsführung war aber nicht gewillt, ein anderes Messinstrument zu verwenden. Die finale Entscheidung, welches Messinstrument verwendet wird, lag und liegt bei der Geschäftsführung der Lebenshilfe. Auch war der zu messende Zeitraum der Belastungen, welcher zu dokumentieren ist/war, immer ein Diskussionspunkt. Die Einrichtungsleitungen wurden von ihrer Bereichsleitung informiert, wie mit diesem Messinstrument umzugehen ist. Wir gehen davon aus, dass alle Teams brauchbare Informationen erhalten haben. Auch hier können wir nur darauf verweisen, dass jede Kollegin/jeder Kollege zeitgerecht an uns herantreten hätte können, wenn zu wenig Informationen vorhanden waren. Da Betriebsratsmitglieder auch mehrmals das Team der Waldertgasse besucht haben, um vor Ort Fragen zu klären, verwundert uns sehr, dass uns nun ein Schreiben in dieser Form erreicht.

Zur Betriebsvereinbarung SEG (Betriebsvereinbarung zum Kollektivvertrag 2004): Der Betriebsrat wollte diese erweitern und konkretisieren, um möglichst alle relevanten Belastungen messen zu können. Gespräche dazu hat es gegeben. Wie bereits erwähnt, gab es zwischenzeitlich eine Prüfung des Finanzamtes, die eine Veränderung der BV als mögliches Indiz für eine künstliche Steuerfreiheit interpretieren hätte können (Auskunft der Steuerberatung der Lebenshilfe). Der drohende Entfall der Steuerbegünstigung und die daraus vermutlich resultierende Nachzahlung – die, da sie persönlich sind, jede/r Einzelne zu tragen hätte – verhinderte die Neuregelung und Erweiterung der Betriebsvereinbarung komplett. Hier galt es vordergründig zu verhindern, dass es zu einer Steuernachzahlung aller Kolleginnen und Kollegen für die letzten Jahre kommt.

Dass der Betriebsrat laut dem Schreiben des Teams populistisch vorangegangen sei, erzeugt bei uns Irritation, da im gleichen Schreiben vorgeworfen wird, dass zu wenig informiert wurde. Da das Thema SEG – bedingt durch anfallende Kosten und damit verbundenen Ansprüchen von Gehaltsbestandteilen – ein natürliches Spannungsfeld zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Geschäftsführung ist, kann es bei unterschiedlichen Informationsquellen zu unterschiedlichen Informationsflüssen kommen, welche auch verwirrend sein können. Wir vertreten dabei den Standpunkt von uns Angestellten und werden das auch künftig tun. Dass unsere Kommunikationsmethoden dabei kritisiert wird, nehmen wir zur Kenntnis.

Trotzdem möchten wir deutlich hervor streichen, dass wir beim Thema SEG mit vollem Einsatz und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln reagiert haben. Das Ziel einer fairen und gesetzeskonformen SEG Zulage hatten und haben wir immer im Auge. Wir haben auch offen und regelmäßig kommuniziert und alle Einladungen zu Gesprächen mit Teams gerne angenommen.
Ab 2014 wurde die SEG in jeder Ausgabe der Betriebsratszeitung thematisiert, der Verhandlungsstand mitgeteilt und Schwierigkeiten besprochen. Der Betriebsrat hat regelmäßig in den Jour Fixe mit der Geschäftsführung die SEG besprochen. Zwischenzeitlich hat es auch regelmäßig eigene SEG Termine mit engagierten Kolleginnen und Kollegen gegeben, um die Causa umfassend zu behandeln. Protokolle dazu liegen auf.
Um die ganze Lebenshilfe beleuchten zu können, wurde daraus auch eine Arbeitsgruppe installiert.

Zur Einstufung der Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten in die Verwendungsgruppe 5:
Schon lange sehen wir, dass die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten vermehrte Aufgaben und Verantwortungen haben und dass die Einstufung in Verwendungsgruppe 5 nicht mehr zeitgemäß ist. Nicht nur in den Kollektivvertragsverhandlungen wurde diese Schieflage besprochen, sondern zum ersten Mal bereits am 6. November 2015 zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Das Thema wurde ebenso in der Ausgabe 09/2017 „unser Standpunkt“ von uns behandelt und beschrieben. Hier wurde darauf hingewiesen, dass dies auf Kollektivvertragsebene gelöst werden muss. So auch die Haltung der Geschäftsführung.
Allem Anschein nach wird es heuer schwierige KV-Verhandlungen geben, die einen Aktionstag notwendig machen. Wir freuen uns, wenn ihr die Forderung nach einer VWG 6 für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten mit eurer Anwesenheit unterstützen würdet.

Selbstverständlich wurde über Alternativen nachgedacht – auch so wie im Schreiben vom 13.12.2017 angesprochen – die SEG eben teilweise versteuert auszuzahlen. Dazu kam von der Geschäftsführung ein klares Nein, da dies kein Anspruch aus dem Kollektivvertrag sei und somit einer Überzahlung gleichkommt.

Wir werden weiterhin alle Kolleginnen und Kollegen über die weitere Entwicklung in der Causa SEG über unsere Betriebsratszeitung, unsere Homepage und natürlich mittels persönlicher Gespräche informieren. Aus heutiger Sicht können wir vor allem bei massiven Veränderungen der Belastungen eine Neuevaluierung in einzelnen Teams erwirken. Spätestens 2019 gibt es eine verpflichtende Gesamtevaluierung der SEG Belastungen in der Lebenshilfe.

Abschließend möchten wir noch auf den – aus unserer Sicht inakzeptablen – Stil des Schreibens hinweisen, der wenig zielführend ist und die Verfasser/innen des Schreibens persönlich zu einem klärenden Gespräch einladen.

Unsere Bürotür ist immer offen, gerne kommen wir auch direkt zu den Teams, die Fragen und Anregungen haben.

Mit kollegialen Grüßen,
Monika Fließer, Christoph Zeiselberger und Betriebsratsteam

Parken bei der Weihnachtsfeier? –> So geht’s (UPDATE)

Jedes Fahrzeug erhält bei der Einfahrt ein Ticket – dieses Ticket einfach aufbewahren. Beim Verlassen der Veranstaltung bekommt man/frau bei den MitarbeiterInnen des Restaurants ein zusätzliches Ausfahrtsticket. Bei der Ausfahrt wird zuerst das Einfahrtsticket und direkt darauf das erhaltene Ausfahrtsticket eingesteckt. Somit fährt man ohne zu zahlen raus.
Alles klar? Wenn nicht, einfach bei uns nachfragen 😉 LG euer #BRTeam

(UPDATE): bitte am Flughafen den „Parkplatz 1“ verwenden!

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »

© 2026

Theme von Anders NorénHoch ↑