Kategorie: Sozialpolitik (Seite 4 von 5)

Faktencheck der Sozialversicherungen zu Kritik der Bundesregierung

Sozialversicherungsträger nehmen ihre große Verantwortung für Österreich verlässlich wahr – Reformarbeit muss im konstruktiven Dialog erfolgen.

Die Sozialversicherungen sind für die österreichische Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die Prävention oder das Gesundwerden nach einem Unfall geht, vertrauen 9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher dem solidarischen System der sozialen Krankenversicherung.

Die Bundesregierung erhebt seit gestern, Dienstag, schwere Vorwürfe gegen alle Träger, die seitens des Hauptverbandes scharf zurückgewiesen werden.

Rücklagen gesetzlicher Auftrag 

Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die österreichische Sozialversicherung hat einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten, bezogen auf den jährlichen Umsatz sind dies fünf Milliarden Euro. Es wird also ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn Rücklagen gebildet werden.

Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veranlagung in Aktien und nachrangige Schuldverschreibungen sowie in Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Kurzfristig nicht verplante Gelder in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro sind in Wertpapiere höchster Bonität (z.B. Staatsanleihen) veranlagt. Die Veranlagungen der Sozialversicherung werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rechnungshof laufend geprüft.

Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche

Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich 160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungsgeldern umgeht. Das ist nicht wahr. Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit 26.000 Mitarbeitern gibt.

Betriebspensionsrecht bereits in 90er-Jahren geändert 

Aufklärung bedarf es auch beim Vorwurf sogenannter Luxuspensionen. Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialversicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wurde. Alle seit 1996 neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen keine „Sonderpension“ sondern sind  – wie 900.000 andere Österreicher und damit 22 Prozent der Arbeitnehmer – Mitglied einer Pensionskasse.

Funktionäre Garant für funktionierende Vertretung der Versicherten

Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den Raum gestellte Zahl von 1.000 Funktionären ist für die Sozialversicherung wesentlicher Garant für eine funktionierende Vertretung der Beitragszahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung verwaltet treuhänderisch das Eigentum der Versicherten, denn die SV gehört weder der Politik noch den Funktionären, sondern der Versichertengemeinschaft. Die meisten der Funktionäre bekommen lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Der höchste Betrag für einen Funktionär liegt bei 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro (14 x jährlich).

Volle Kooperationsbereitschaft für notwendige Reformen und Effizienzsteigerungen

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und alle Sozialversicherungen stehen zur vollen Kooperationsbereitschaft, was notwendige Reformen und Effizienzsteigerungen betrifft. Hier hat die Sozialversicherung bereits aus eigener Kraft wichtige Schritte gesetzt wie etwa im Bereich der Leistungsharmonisierung oder der Aufgabenbündelung.

Für die weiteren Schritte braucht es einen Dialog auf Augenhöhe. Die Sozialversicherung fordert die Bundesregierung deshalb zu konstruktiven Gesprächen auf und appelliert an diese, das Sozialversicherungs-Bashing zu beenden.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

Quelle http://www.hauptverband.at/portal27/hvbportal/content?contentid=10007.793121&viewmode=content&portal:componentId=gtnf3de140f-becf-4769-8c0d-a0ec3f08e898

Einmal #aufstehen, bitte!

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden – Petition!

Der AUVA-Unfallversicherungsbeitrag sichert ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen ab. Die medizinische Versorgung von 5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern wird auf´s Spiel gesetzt.

Warum ist das wichtig?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, die finanzielle Unterstützung und Rentenzahlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ohne die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern und Reha -Zentren in Gefahr. Mehr als 370.000 Unfallopfer jährlich – auch von privaten Unfällen – werden medizinisch versorgt.

Ohne die AUVA ist das nicht machbar.

Fällt die AUVA weg, würden die Kosten der Haftpflicht der Unternehmer (derzeit 1,3% der Beitragsgrundlage; dieser Betrag soll laut Regierungsplänen auf 0,8% gesenkt werden) weiter auf uns Angestellten übertragen werden.

Die Geschichte der AUVA kannst du hier nachlesen!

Wiedereingliederungsteilzeit


Sanfte Rückkehr ins Arbeitsleben nach langer Krankheit – ein gesundheits- und sozialpolitischer Erfolg.

Viele haben es schon erlebt oder beobachtet. Nach einer längeren Krankheit möchte er/sie wieder arbeiten, doch für das volle Ausmaß fühlt sich der/die Kolleg/in doch noch nicht fit genug. Nicht selten fürchten sie um ihren Arbeitsplatz.

Seit 1. Juli 2017 haben Beschäftigte die Möglichkeit, Wiedereinstellungsteilzeit in Anspruch zu nehmen, um sanft ins Berufsleben zurück zu kehren. Der Betriebsrat begrüßt dieses neue Gesetz.

Wer kann die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen?

Alle Beschäftigte die ein bereits mindestens 3-monatiges aufrechtes Dienstverhältnis und einen mindestens 6-wöchigen Krankenstand hinter sich haben.

Grundsätzlich müssen diese KollegInnen gesund sein (ärztliche Gesundmeldung). Es braucht auch einen Wiedereingliederungsplan und eine chefärztliche Bewilligung. Unter Beiziehung des Betriebsrates, Experten von „fit 2 work“ oder der Arbeitsmedizin ist ein Plan zu erstellen, der die Dauer und ­Gestaltung der befristeten Teilzeit genau regelt. Eine Mehrarbeit ist in dieser Zeit nicht möglich.

Wie muss diese Wiedereingliederungsteilzeit gestaltet sein?

Diese Zeit muss unmittelbar an den Krankenstand anschließen und kann zuerst für maximal 6 Monate vereinbart werden. Eine einmalige Verlängerung um drei Monate ist möglich.

Wiedergliederungsgeld

Während dieser Zeit erhält der/die Beschäftigte das Entgelt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden. Zusätzlich wird von der Krankenversicherung Wiedereingliederungsgeld in Höhe des aliquoten, erhöhten Krankengeldes ausbezahlt.

Es muss jedoch erwähnt werden, dass Beschäftigte nicht zu einer Wiedereingliederungsteilzeit gezwungen werden können. Im Umkehrschluss besteht auch kein Rechtsanspruch darauf. Das heißt, dass in unserem Fall die Lebenshilfe SD GmbH zustimmen muss.
Der Betriebsrat geht aber davon aus, dass das im Anlassfall möglich sein wird.

Gut, dass wir darüber reden…

Die Juni Ausgabe „unser Standpunkt“ erzeugt rege Diskussionen. Daraus erschließt sich nicht nur die Brisanz der angesprochenen Themen, sondern auch die große Lesereichweite.

Neben sehr vielen positiven Rückmeldung, kamen logischerweise auch kritische Aussagen betreffend dieser Ausgabe zu uns.

Die positiven Rückmeldungen möchten wir an dieser Stelle unerwähnt lassen und uns direkt einigen Punkten zuwenden – die berechtigterweise – kritisch gesehen werden können.

In der Ausgabe kam nicht deutlich genug heraus, dass sich KoordinatorInnen und LeiterInnen sehr bemühen, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen – das stimmt! In keinster Weise war die Kritik an diese Personengruppe gerichtet. Im Gegenteil – wir finden, dass die KoordinatorInnen und LeiterInnen ihr Best möglichstes geben, um gute Rahmenbedingungen im vorhandenen System zu schaffen.

Der springende Punkt ist jedoch das derzeitige System. Denn dieses System hat viele betroffene Menschen dazu gebracht, mit uns Kontakt auf zu nehmen und uns um Hilfe gebeten.

Unsere Aufgabe ist es, diese Menschen und ihre Interessen auch zu vertreten. Wenngleich man über gewisse Aussagen diskutieren kann, es sind und waren Aussagen von KollegInnen, die gehört werden möchten – und zwar unverfälscht. Manche Aussagen mögen hart klingen, doch die Belastungen der KollegInnen sind ebenso real und nicht minder hart.

Um eine gewisse Anonymität betroffener KollegInnen zu wahren, sind einige Aussagen pauschal an die Mobilen Dienste gerichtet. Nicht jeder Bereich der Mobilen Dienste, nicht jede Region oder Bezirk hat dieselben Probleme. Die Verallgemeinerung ist daher als Schutz zu betrachten.

Uns ist auch klar, dass das „Problem“ der Mobilen Dienste nicht ein Lebenshilfe Unikum ist und daher auf verschiedenen Ebenen bearbeitet werden muss.  Es gibt dazu kein perfektes Rezept – wir müssen alle daran arbeiten, ordentliche Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Auch, oder vor allem die Politik ist auch gefordert, mit den Trägern ins Gespräch zu gehen. Ernsthafte Sozialpolitik muss anders aussehen!

Wir als Betriebsrat können im Unternehmen lediglich aufzeigen – das haben wir gemacht. Wir erwarten tragbare Lösungen und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema, denn wir gehen ebenso selbstkritisch mit Rückmeldungen um.

Mit besten Grüßen, euer #BRTeam

Das letzte Hemd verlieren? – Der Unterschied zwischen gesetzlichem und kollektivvertraglichem Mindestlohn

Obwohl in letzter Zeit viel darüber diskutiert wird, sind viele Menschen im Glauben, dass der gesetzliche Mindestlohn einem KV-Mindestlohn gleichzusetzen wäre – dies ist jedoch ein Irrglaube!  

Mindestlöhne gibt es in Österreich bereits – und zwar in den Kollektivverträgen. Die Lohntabellen legen den Mindestlohn fest, der keinesfalls unterschritten werden darf. Von diesem Regelwerk sind ca. 97 % aller unselbständig Erwerbstätigen in ­Österreich erfasst, was einzigartig auf der Welt ist. Ein „Puzzlestein“, der Österreich zu einem der reichsten ­Ländern der Welt gemacht hat.

Ist eine solche Lohntabelle einmal verhandelt, kann sie nicht von einer Seite abgeändert werden. Dazu müssten beide Verhandlungspartner (Gewerkschaft und Wirtschaftskammer bzw. ArbeitgeberInnenverbände) zustimmen. Es ist undenkbar, dass die ­Gewerkschaft einer Senkung der kollektivvertrag­lichen Mindestlöhne zustimmt – im Gegenteil! ­Jährlich wird über eine Erhöhung dieser verhandelt. Das Gegenüber bräuchte zu einer spürbaren Erhöhung nur JA zu sagen, tut es aber nur sehr zaghaft.

Für einen KV-Mindestlohn spricht, dass er auf die jeweilige Branche Rücksicht nehmen kann, was sich wiederum positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Der ÖGB mit seinen Fachgewerkschaften ist unabhängig, und kann – egal welcher politische Wind gerade weht – im Sinne seiner Mitglieder agieren, denn nur diesen ist er verpflichtet.

Immer häufiger wird der Ruf nach einem gesetzlichen Mindestlohn laut. „Der Abstand zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung muss größer werden…“, „Arbeitsanreize für Arbeitslose müssen gesetzt werden…“ usw. Doch das tut ein höherer KV-Mindestlohn auch!
Stellen wir uns vor, es ist plötzlich eine Regierung am Ruder, die den gesetzlichen Mindestlohn halbieren möchte? Finden sich dazu die Mehrheiten im Parlament, ist das schnell umgesetzt. „Killerargumente“ wie: die MigrantInnen, die arbeitsunwilligen Arbeitslosen, die Langzeitkranken, die eh nur krank spielen usw. sind schnell formuliert.

Treffen würde eine solche Maßnahme aber ALLE Erwerbstätigen. Beispiel Griechenland: dort wurde der gesetzliche Mindestlohn über Nacht für junge Beschäftigte um 32 % und für ältere um 22% gekürzt!

Ein gesetzlicher Mindestlohn macht nur in jenen Ländern Sinn, in denen es eine schwache Sozialpartnerschaft gibt, davon sind wir in Österreich weit entfernt. Der ÖGB sichert 97 % kollektivvertragliche Abdeckung – in Deutschland sind es ca. 45 %, da macht eine solche Maßnahme schon eher Sinn.

Fotos aus der KV Verhandlungsrunde 2017

Wenn wir ehrlich sind war der finanzielle Abschluss nur mittelmäßig und nicht unbedingt der große Wurf. Angesichts der Lage aber ein annehmbarer Kompromiss. Im Rahmenrecht gibt es jedoch einige tolle Verbesserungen! Unsere Betriebsratsvorsitzende war vor Ort – wer einen Einblick haben möchte wie unser KV verhandelt wurde: hier noch ein paar Fotos direkt aus der Verhandlungsrunde 😉 Falls Fragen auftauchen – dein #BRTeam steht dir gerne dafür zur Verfügung – sonnigen Tag noch allen!!

hier findest du das detaillierte Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlung

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