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Schulstart ist!
Nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, auch für unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Schuldiensten, die eine ganz wichtige Aufgabe haben: Inklusion zu leben und die SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen im Unterricht zu begleiten.
Leider werden diese Dienste vom Land Steiermark nicht ausreichend finanziert. Der Stundensatz, den die Lebenshilfe z.B. für die Schulassistenz bekommt, beträgt €24,50. Viel zu wenig, um ausfallende Stunden, Teamsitzungen, Supervision, … kostendeckend zu finanzieren. Das muss sich ändern!
Meine Echtkostenberechnung mit allen Ansprüchen aus Bundes- und Landesgesetzen, aus dem Kollektivvertrag und den Betriebsvereinbarungen haben ergeben, dass sich der Stundensatz knapp über € 28.- bewegen müsste. Nur so kann die Lebenshilfe den Dienst kostendeckend anbieten. Dabei habe ich noch nicht berücksichtigt, dass die KollegInnen für ihre wertvolle Arbeit mehr als die Verwendungsgruppe 4 des SWÖ Kollektivertrages verdienen müssten.
Vor der Urlaubszeit hatte ich die Möglichkeit, mehrere Gespräche mit den zuständigen BeamtInnen im Land zu führen. Bei diesen Terminen war es mir möglich, die Leistungen und Rahmenbedingungen unserer KollegInnen in den Schuldiensten darzulegen, um deutlich zu machen, dass es eine Erhöhung geben muss. Vor allem die Tatsache, dass die ausfallende Stunden nicht bezahlt werden und die Teamsitzungen zu Lasten aller gehen, wurde ernsthaft diskutiert.
Es wird nicht Geld über die Schuldienste regnen, aber die Taktik der kleinen Schritte kann uns weiter bringen. Mir ist wichtig die Gesprächsbasis aufrecht zu erhalten, sachlich aber bestimmt das Thema anzugehen und meinungsbildend zu sein, damit die Kolleginnen und Kollegen jene Rahmenbedingungen in der Arbeit vorfinden, die sie auch verdienen.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Schulstart.
Mit kollegialen Grüßen
Monika Fließer

Für genau 10 Monate wird Helga Lukas ins Betriebsratsbüro wechseln. Sie kommt aus der Werkstätte Karlschacht und wird ab 01. September ihre neue Aufgabe als Betriebsrätin ausführen.
Christoph Zeiselberger ist ab 01. September 2018 bis Ende Juli 2019 in Wien auf der Sozialakademie der Bundesarbeiterkammer in Ausbildung.
LG euer #BRTeam
Anmeldung unter office@betriebsrat-lh.at und das entsprechende Formular findest du hier: Anmeldung Kegelturnier
Die Teilnahme des Kindes/Pflegekindes/Adoptivkindes bei Ferienaktionen in anerkannten Kinderorganisationen (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland,…) wird mit € 3,00 pro Tag und Kind für max. 3 Wochen pro Kalenderjahr unterstützt. Die Ferienaktionen müssen in den schulfreien Zeiten stattfinden. Nicht unterstützt werden Schulschikurse (im Winter) und Schullandwochen.
Einfach unter office@betriebsrat-lh.at melden! Viel Spaß allen Kindern bei den Ferienaktionen!

Florian Klenk (* 23. Juni 1973) ist ein österreichischer Jurist, Enthüllungsjournalist und Buchautor. Seit Anfang Juni 2012 ist er Chefredakteur der österreichischen Wochenzeitung Falter. Quelle/Quelle Foto: Wikipedia
Quelle Textauszüge: https://www.falter.at/archiv/FALTER_20180711F2EE3D488F/wie-die-bundesregierung-unsere-offene-gesellschaft-schliesst
„Emotionalisierung, Sprechverbote, Gesetze für die Industrie, Schwächung der Betriebsräte, die falschen Freunde“
„Während wir uns gruseln, diskreditiert die Regierung Gewerkschaft und Betriebsräte -FP-Klubchef Johann Gudenus sprach es offen aus. Sie setzte mit dem Zwölfstundentag einen Wunsch der Arbeitgeber um, die sich Überstundenkosten ersparen, wie Kickl vor ein paar Jahren noch per Presseaussendung warnte. Sie entmachtet den ÖGB in den Sozialversicherungsanstalten. Sie will ein Mietrecht, das Lagezuschläge für Wiener Altbauwohnungen ermöglicht, und schafft derweil Grundsteuern für Immokonzerne ab. Im Umweltrecht versucht die Wirtschaftsministerin gerade ein Gesetz durchzudrücken, das es ermöglicht, Betriebsanlagen zu bauen, wenn die Behörde den Antrag auf eine Umweltprüfung ein Jahr einfach liegenlässt.“
Man erfindet immer mehr, um Arbeit einzusparen und trotzdem sollen alle mehr arbeiten. Das ist zum Einen paradox und zum Anderen nicht neu. Im Zeitalter des Kapitalismus gab und gibt es nie ein „Genug“. Nur, wann ist es eben genug? Die natürliche Grenze ist die Gesundheit des Menschen. Daher brauchen wir gewisse Begrenzungen um sicherzustellen, dass die Menschen keinen Schaden nehmen. Aber die Frage ist: Wie viel ist der Gesellschaft die Gesundheit der Menschen wert?
Unternehmen haben Interesse daran, ihre Mitarbeiter länger arbeiten zu lassen, bevor sie neue Mitarbeiter anstellen, denn die müssen ja erst eingeschult werden. Der dabei erhöhte Anstieg von Krankenständen fällt dabei in der Kostenrechnung weniger auf als die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Weniger Krankenstände, ausgeruhtes und motiviertes Personal rechnet sich nicht wirtschaftlich für Betriebe, da Arbeitszeit zu teuer ist. Umfragen in der arbeitenden Gesellschaft belegen, dass diejenigen, die lange arbeiten, eigentlich kürzer arbeiten wollen und jene, die kürzer arbeiten, gerne mehr arbeiten würden. Menschen werden ja bekanntlich krank, wenn sie zu viel arbeiten, aber auch, wenn sei keine Arbeit haben. Eine doch sehr ambivalente Tatsache, die sich nicht immer leicht erklären läßt. Hier sollte bei Betrieben die gesellschaftliche Verantwortungspflicht und die ökonomische Sinnfrage im Vordergrund stehen. Es kann nicht alles wirtschaftlich beantwortet werden.
Wenn man die Praktiken der Einhaltung von Arbeitszeiten in Betrieben mit den Einhaltungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr vergleichen, dann gibt es zwar Tempolimits von z.B. 50 km/H, in der Praxis werden jedoch 55-60 km/h gefahren. Selbst bei Radarmessungen spricht man von einer „Toleranzgrenze“. So in etwa wird in Unternehmen die Praxis der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten. Bei Bedarf wird die Maximalarbeitszeit etwas überschritten, obwohl man damit eine durch das Arbeitsgesetz geregelte Strafe riskiert. Denn wo kein Kläger da kein, Richter. Eine Legalisierung dieser Übertretungen würde bedeuten, dass sich die Betriebe um Strafen keine Sorgen machen zu brauchen und es entsteht eine gewisse Willkür, was Überstunden einzelner Mitarbeiter angeht.
Firmen meinen ja, sie haben bessere Chancen, einen Auftrag zu bekommen, wenn sie kürzere Fertigstellungstermine versprechen. Dadurch müssen sie ihre Beschäftigten länger einsetzen können. Gilt allerdings ein generelles Gesetz zur Arbeitszeitverkürzung, besteht für einzelne Firmen dadurch keinen Vorteil mehr. Daher muss es Begrenzungen geben und diese werden heute als wirtschaftlich schädlich hingestellt. Das sind sie aber nicht, sondern sie sind auch für Unternehmen vorteilhaft, weil sie sich nicht ruinös konkurrieren müssen. Betriebe wären in erster Linie gefordert, innovativer zu werden, neue Produkte zu entwickeln und die Qualität zu steigern. Dabei steht die Qualitätskonkurrenz vor der Preiskonkurrenz, denn auch so kann man im Wettbewerb erfolgreich sein. Nicht nur die Zweck erfüllte Optimierung macht Unternehmen erfolgreich. Auch der Mensch ist Teil vom Erfolg und trägt seinen Zweck in sich und ist nicht bloß Mittel zum Zweck Anderer!
Wir bleiben am Ball…

liebe grüße, Christoph & Michael




