Man erfindet immer mehr, um Arbeit einzusparen und trotzdem sollen alle mehr arbeiten. Das ist zum Einen paradox und zum Anderen nicht neu. Im Zeitalter des Kapitalismus gab und gibt es nie ein „Genug“. Nur, wann ist es eben genug? Die natürliche Grenze ist die Gesundheit des Menschen. Daher brauchen wir gewisse Begrenzungen um sicherzustellen, dass die Menschen keinen Schaden nehmen. Aber die Frage ist: Wie viel ist der Gesellschaft die Gesundheit der Menschen wert?

Unternehmen haben Interesse daran, ihre Mitarbeiter länger arbeiten zu lassen, bevor sie neue Mitarbeiter anstellen, denn die müssen ja erst eingeschult werden. Der dabei erhöhte Anstieg von Krankenständen fällt dabei in der Kostenrechnung weniger auf als die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Weniger Krankenstände, ausgeruhtes und motiviertes Personal rechnet sich nicht wirtschaftlich für Betriebe, da Arbeitszeit zu teuer ist. Umfragen in der arbeitenden Gesellschaft belegen, dass diejenigen, die lange arbeiten, eigentlich kürzer arbeiten wollen und jene, die kürzer arbeiten, gerne mehr arbeiten würden. Menschen werden ja bekanntlich krank, wenn sie zu viel arbeiten, aber auch, wenn sei keine Arbeit haben. Eine doch sehr ambivalente Tatsache, die sich nicht immer leicht erklären läßt. Hier sollte bei Betrieben die gesellschaftliche Verantwortungspflicht und die ökonomische Sinnfrage im Vordergrund stehen. Es kann nicht alles wirtschaftlich beantwortet werden.

Wenn man die Praktiken der Einhaltung von Arbeitszeiten in Betrieben mit den Einhaltungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr vergleichen, dann gibt es zwar Tempolimits von z.B. 50 km/H, in der Praxis werden jedoch 55-60 km/h gefahren. Selbst bei Radarmessungen spricht man von einer „Toleranzgrenze“. So in etwa wird in Unternehmen die Praxis der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten. Bei Bedarf wird die Maximalarbeitszeit etwas überschritten, obwohl man damit eine durch das Arbeitsgesetz geregelte Strafe riskiert. Denn wo kein Kläger da kein, Richter. Eine Legalisierung dieser Übertretungen würde bedeuten, dass sich die Betriebe um Strafen keine Sorgen machen zu brauchen und es entsteht eine gewisse Willkür, was Überstunden einzelner Mitarbeiter angeht.

Firmen meinen ja, sie haben bessere Chancen, einen Auftrag zu bekommen, wenn sie kürzere Fertigstellungstermine versprechen. Dadurch müssen sie ihre Beschäftigten länger einsetzen können. Gilt allerdings ein generelles Gesetz zur Arbeitszeitverkürzung, besteht für einzelne Firmen dadurch keinen Vorteil mehr. Daher muss es Begrenzungen geben und diese werden heute als wirtschaftlich schädlich hingestellt. Das sind sie aber nicht, sondern sie sind auch für Unternehmen vorteilhaft, weil sie sich nicht ruinös konkurrieren müssen. Betriebe wären in erster Linie gefordert, innovativer zu werden, neue Produkte zu entwickeln und die Qualität zu steigern. Dabei steht die Qualitätskonkurrenz vor der Preiskonkurrenz, denn auch so kann man im Wettbewerb erfolgreich sein. Nicht nur die Zweck erfüllte Optimierung macht Unternehmen erfolgreich. Auch der Mensch ist Teil vom Erfolg und trägt seinen Zweck in sich und ist nicht bloß Mittel zum Zweck Anderer!

Wir bleiben am Ball…

liebe grüße, Christoph & Michael