Gestern hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Punkte:
• Arbeitszeit
Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.
• „Freiwilligkeit“
Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.
• 4-Tage-Woche
Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.
• Sonn- und Feiertagsarbeit
Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.
• Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz
Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.
Wie geht es weiter?
Die Gewerkschaftsbewegung wird diesen Angriff auf Gesundheit, Einkommen und Freizeit der Beschäftigten nicht unbeantwortet lassen. Die Demo letzten Samstag mit über 100.000 TeilnehmerInnen und hunderte Betriebsversammlungen waren erst der Anfang. Die überfallsartige Beschlussfassung und das vorgezogene Inkrafttreten auf 1. September 2018 soll die Diskussion über dieses unsoziale Gesetz abkürzen. Der Plan der Regierung ist, Widerstand zu erschweren und zeitlich zu begrenzen. Der ÖGB und die Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen eine deutliche Antwort vorbereiten und die weitere Vorgangsweise festlegen. Wir werden auf allen Ebenen für faire Arbeitszeitregeln kämpfen. Die Betroffenheit reicht weit über das Arbeitsleben hinaus. Ehrenamtliches und soziales Engagement in Vereinen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Pflege und Betreuung von Angehörigen, all das wird durch die unplanbare Ausdehnung von täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit erheblich beeinträchtigt. Wir werden diese Auseinandersetzung daher gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Organisationen führen!