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Auch dieses Jahr wird das Wohnhaus Voitsberg seinen Titel mit aller Kraft verteidigen. Die Konkurrenz hat auf keinen Fall geschlafen und heimlich bis an ihre Grenzen trainiert. Ob es reichen wird?
Hier findest du noch das Anmeldeformular! Wir freuen uns auf einen tollen Abend! LG dein #BRTeam

Bildungskarenz
Bei der Bildungskarenz hast du die Möglichkeit, dich beim bestehenden Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen dir und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.
Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn du zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt warst. Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen. Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.
Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.
Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.
Während der Bildungskarenz bekommst du „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn du die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllst, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegst und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen kannst. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.
Was noch zu beachten ist
Während des Weiterbildungsgeldbezugs bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zB Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.
Für weitere Infos kannst du gerne auf ein persönliches Gespräch im Betriebsratsbüro vorbei kommen.

v.l.n.r: Fritz Pay, Dr. Hermann Pucher, RA Mag. Werner Prettenthaler, Ursula Vennemann, Christoph Zeiselberger, Monika Fließer
wir sind im #Aufsichtsrat! Als Kontrollorgan ist es unter anderem die Aufgabe des Aufsichtsrates die Geschäftsführung zu kontrollieren und bei zum Beispiel hohen Investitionen mit zu entscheiden. Wir vom #BRTeam tragen unseren Teil dazu bei und vertreten die Anliegen von uns Beschäftigten in diesem wichtigen Gremium. Weitere Informationen folgen wie versprochen im #Standpunkt 03/2017 LG

für weitere Infos oder Fragen einfach bei Monika oder Christoph anrufen. Wir freuen uns auf ein paar gemeinsame Stunden unter Kolleginnen und Kollegen. LG dein #BRTeam
Liebe Reisewütige – wegen der starken Nachfrage am Florenz Ausflug müssen wir euch leider informieren, dass das Kontingent bereits am ersten Tag der Anmeldung beinahe (!) ausgeschöpft wurde. Wir gehen davon aus, dass es nur mehr wenige Tage freie Plätze gibt. Nichts desto trotz werden wir eine Warteliste mit Reihung bereit stellen, um etwaige Krankenstände etc. auszugleichen. Personen, welche ganz oben auf der Warteliste stehen, werden informiert und gefragt, ob sie auch spontan einspringen würden, falls jemand ausfallen würde.
Weitere Informationen und die Anmeldebestätigung werden im Laufe der nächsten Woche folgen. Erst nach der Bestätigung durch das Betriebsratsbüro ist es notwendig den Betrag für die Reise auf unser Konto zu überweisen. Bei Fragen zum Ausflug oder Wünsche könnt ihr mich (Christoph) jederzeit unter 0676 847155 602 erreichen. LG

Mail an: office@betriebsrat-lh.at
Da die Plätze für unseren Betriebratsausflug begrenzt sind und wir eine faire Reihung gewährleisten möchten, werden wir das Platzkontingent der Reihe nach dem Eintreffen der Mails befüllen.
Also viel Erfolg bei der Anmeldung!! 😉 😉 😉
LG dein #BRTeam
es tut sich was 😉
