Das Coronavirus ist eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz.
Die Bezirksverwaltungsbehörde/das Gesundheitsamt kann bei Verdacht auf Infizierung Quarantäne und Ausgangsverbote verhängen bzw Betriebe schließen.
An Verfügungen der zuständigen Behörden müssen sich Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber halten.
Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet:
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