Das Coronavirus ist eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz.

Die Bezirksverwaltungsbehörde/das Gesundheitsamt kann bei Verdacht auf Infizierung Quarantäne und Ausgangsverbote verhängen bzw Betriebe schließen.

An Verfügungen der zuständigen Behörden müssen sich Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber halten.

Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet: