Durch viele Aktionen, Stellungnahmen zum Gesetz, durch die Zusammenarbeit der Gewerkschaften und den Arbeitgebern und massive Lobbyarbeit wurde bewirkt, dass auch die Sozialbetreuungsberufe vom Zuschuss profitieren sollen. Ein Herzstück dieser Reform ist, dass die Hälfte der Milliarde an Bundesbudgetmitteln als Zuschuss für die Beschäftigten ausbezahlt werden soll. Die Hälfte davon im Jahr 2022 und die andere Hälfte davon im Jahr 2023.
Für das Jahr 2022 ist noch unklar, wann genau die ersten Fördergelder fließen werden – wir konnten uns aber mit den Arbeitgebern auf eine Einmalzahlung einigen (die Höhe hängt von der Anzahl der gemeldeten Beschäftigten in den Bundesländern ab). Für das Jahr 2023 konnten viele Punkte ausdiskutiert werden und es gibt ein gemeinsames Bild. Weitere Infos folgen…
Kommentar verfassen