
Entlastungwoche war das Stichwort. Neben einem Pflegezuschuss, den noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung, denn im Sozialwirtschafts-Kollektivvertrag bekommt man die sechste Urlaubswoche ohnehin durch Dienstzugehörigkeit meist schon früher.
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Weiters besteht auch der Anspruch auf die Entlastungswoche für Fach- bzw. Diplomfachsozialbertreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit, Altenarbeit und Familienarbeit.
Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung.
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