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Soll die Arbeit in der Pflege als Schwerarbeit eingestuft werden? Bei dieser Umfrage geht es darum, ob Pflege als Schwerarbeit anerkannt werden soll und Pflegekräfte mit 60 in Pension gehen können.
Hier der Link dazu: https://actions.aufstehn.at/umfrage-pflege?source=share-m

Nun ist es wieder so weit. Alle fünf Jahre muss der Betriebsrat von den Beschäftigten gewählt werden. Einen hohe Wahlbeteiligung ist uns sehr wichtig, da jede Zustimmung die Position der Interessen der Arbeitnehmer*innen stärkt!
Hier findest du unseren Wahlvorschlag:

Entlastungwoche war das Stichwort. Neben einem Pflegezuschuss, den noch dazu nicht alle bekommen, war die Entlastungswoche eine große Versprechung. Nicht für alle gibt es also eine zusätzliche Entlastung, denn im Sozialwirtschafts-Kollektivvertrag bekommt man die sechste Urlaubswoche ohnehin durch Dienstzugehörigkeit meist schon früher.
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal beschäftigt sind. Weiters besteht auch der Anspruch auf die Entlastungswoche für Fach- bzw. Diplomfachsozialbertreuer*innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit, Altenarbeit und Familienarbeit.
Erneut profitieren im Behindertenbereich nicht alle. Dass der Kreis der Bezugsberechtigten ein anderer ist als beim Pflegezuschuss sorgt zusätzlich für Verwirrung.
WeiterlesenDer Frühling naht und traditionellerweise findet am 17. & 18. März 2023 in Graz und am24. & 25. März 2023 in Feldbach die AK Fahrradbörse statt. Verkauf dein altes Rad….oder kauf dir ein neues! Genaue Infos darüber gibt`s unter
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde 2020 die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 01.01.2022 müssen sich die betroffenen Berufsgruppen wieder in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen.
Weiters muss der Eintrag im Gesundheitsberufsregister muss nach 5 Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit die Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Im Rahmen der Verlängerung wird es keine Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung geben.
Nähere Infos findest du unter gbr.ak.at
Kontakt
AK Steiermark – Gesundheitsberuferegister, Hans-Resel-Gasse 8-16, 8020 Graz gbr@akstmk.at

Am 01.02.2023 wurde das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, kurz EEZG abgeändert. Damit wurde das Volumen des Pflegezuschusses für in der Pflege tätige Arbeitnehmerinnen um 23% angehoben. Das heißt, dass der Pflegezuschuss für Vollzeitbeschäftigte nun monatlich € 135,50 brutto beträgt.
Eine Erweiterung des BezieherInnenkreises wurde vom Gesetzgeber leider nicht umgesetzt.
Hier geht’s zum Zusatz-Kollektivvertrag der SWÖ zum Pflegebonus
AK und ÖGB begrüßen die „Strompreisbremse“ als wichtigen Schritt zur Entlastung der Haushalte von den hohen Energiepreisen, fordern aber, dass es eine ähnliche Förderung auch fürs Heizen gibt.
Eine gute Übersicht findest du hier:



