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Für genau 10 Monate wird Helga Lukas ins Betriebsratsbüro wechseln. Sie kommt aus der Werkstätte Karlschacht und wird ab 01. September ihre neue Aufgabe als Betriebsrätin ausführen.
Christoph Zeiselberger ist ab 01. September 2018 bis Ende Juli 2019 in Wien auf der Sozialakademie der Bundesarbeiterkammer in Ausbildung.
LG euer #BRTeam
Anmeldung unter office@betriebsrat-lh.at und das entsprechende Formular findest du hier: Anmeldung Kegelturnier
Die Teilnahme des Kindes/Pflegekindes/Adoptivkindes bei Ferienaktionen in anerkannten Kinderorganisationen (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland,…) wird mit € 3,00 pro Tag und Kind für max. 3 Wochen pro Kalenderjahr unterstützt. Die Ferienaktionen müssen in den schulfreien Zeiten stattfinden. Nicht unterstützt werden Schulschikurse (im Winter) und Schullandwochen.
Einfach unter office@betriebsrat-lh.at melden! Viel Spaß allen Kindern bei den Ferienaktionen!

Florian Klenk (* 23. Juni 1973) ist ein österreichischer Jurist, Enthüllungsjournalist und Buchautor. Seit Anfang Juni 2012 ist er Chefredakteur der österreichischen Wochenzeitung Falter. Quelle/Quelle Foto: Wikipedia
Quelle Textauszüge: https://www.falter.at/archiv/FALTER_20180711F2EE3D488F/wie-die-bundesregierung-unsere-offene-gesellschaft-schliesst
„Emotionalisierung, Sprechverbote, Gesetze für die Industrie, Schwächung der Betriebsräte, die falschen Freunde“
„Während wir uns gruseln, diskreditiert die Regierung Gewerkschaft und Betriebsräte -FP-Klubchef Johann Gudenus sprach es offen aus. Sie setzte mit dem Zwölfstundentag einen Wunsch der Arbeitgeber um, die sich Überstundenkosten ersparen, wie Kickl vor ein paar Jahren noch per Presseaussendung warnte. Sie entmachtet den ÖGB in den Sozialversicherungsanstalten. Sie will ein Mietrecht, das Lagezuschläge für Wiener Altbauwohnungen ermöglicht, und schafft derweil Grundsteuern für Immokonzerne ab. Im Umweltrecht versucht die Wirtschaftsministerin gerade ein Gesetz durchzudrücken, das es ermöglicht, Betriebsanlagen zu bauen, wenn die Behörde den Antrag auf eine Umweltprüfung ein Jahr einfach liegenlässt.“
Man erfindet immer mehr, um Arbeit einzusparen und trotzdem sollen alle mehr arbeiten. Das ist zum Einen paradox und zum Anderen nicht neu. Im Zeitalter des Kapitalismus gab und gibt es nie ein „Genug“. Nur, wann ist es eben genug? Die natürliche Grenze ist die Gesundheit des Menschen. Daher brauchen wir gewisse Begrenzungen um sicherzustellen, dass die Menschen keinen Schaden nehmen. Aber die Frage ist: Wie viel ist der Gesellschaft die Gesundheit der Menschen wert?
Unternehmen haben Interesse daran, ihre Mitarbeiter länger arbeiten zu lassen, bevor sie neue Mitarbeiter anstellen, denn die müssen ja erst eingeschult werden. Der dabei erhöhte Anstieg von Krankenständen fällt dabei in der Kostenrechnung weniger auf als die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Weniger Krankenstände, ausgeruhtes und motiviertes Personal rechnet sich nicht wirtschaftlich für Betriebe, da Arbeitszeit zu teuer ist. Umfragen in der arbeitenden Gesellschaft belegen, dass diejenigen, die lange arbeiten, eigentlich kürzer arbeiten wollen und jene, die kürzer arbeiten, gerne mehr arbeiten würden. Menschen werden ja bekanntlich krank, wenn sie zu viel arbeiten, aber auch, wenn sei keine Arbeit haben. Eine doch sehr ambivalente Tatsache, die sich nicht immer leicht erklären läßt. Hier sollte bei Betrieben die gesellschaftliche Verantwortungspflicht und die ökonomische Sinnfrage im Vordergrund stehen. Es kann nicht alles wirtschaftlich beantwortet werden.
Wenn man die Praktiken der Einhaltung von Arbeitszeiten in Betrieben mit den Einhaltungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr vergleichen, dann gibt es zwar Tempolimits von z.B. 50 km/H, in der Praxis werden jedoch 55-60 km/h gefahren. Selbst bei Radarmessungen spricht man von einer „Toleranzgrenze“. So in etwa wird in Unternehmen die Praxis der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten. Bei Bedarf wird die Maximalarbeitszeit etwas überschritten, obwohl man damit eine durch das Arbeitsgesetz geregelte Strafe riskiert. Denn wo kein Kläger da kein, Richter. Eine Legalisierung dieser Übertretungen würde bedeuten, dass sich die Betriebe um Strafen keine Sorgen machen zu brauchen und es entsteht eine gewisse Willkür, was Überstunden einzelner Mitarbeiter angeht.
Firmen meinen ja, sie haben bessere Chancen, einen Auftrag zu bekommen, wenn sie kürzere Fertigstellungstermine versprechen. Dadurch müssen sie ihre Beschäftigten länger einsetzen können. Gilt allerdings ein generelles Gesetz zur Arbeitszeitverkürzung, besteht für einzelne Firmen dadurch keinen Vorteil mehr. Daher muss es Begrenzungen geben und diese werden heute als wirtschaftlich schädlich hingestellt. Das sind sie aber nicht, sondern sie sind auch für Unternehmen vorteilhaft, weil sie sich nicht ruinös konkurrieren müssen. Betriebe wären in erster Linie gefordert, innovativer zu werden, neue Produkte zu entwickeln und die Qualität zu steigern. Dabei steht die Qualitätskonkurrenz vor der Preiskonkurrenz, denn auch so kann man im Wettbewerb erfolgreich sein. Nicht nur die Zweck erfüllte Optimierung macht Unternehmen erfolgreich. Auch der Mensch ist Teil vom Erfolg und trägt seinen Zweck in sich und ist nicht bloß Mittel zum Zweck Anderer!
Wir bleiben am Ball…

liebe grüße, Christoph & Michael

Gestern hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Punkte:
• Arbeitszeit
Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.
• „Freiwilligkeit“
Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte „Freiwilligkeitsgarantie“ verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. „Freiwilligkeit“ ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.
• 4-Tage-Woche
Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.
• Sonn- und Feiertagsarbeit
Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.
• Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz
Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur „leitende Angestellte“. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ darunter fallen, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.
Wie geht es weiter?
Die Gewerkschaftsbewegung wird diesen Angriff auf Gesundheit, Einkommen und Freizeit der Beschäftigten nicht unbeantwortet lassen. Die Demo letzten Samstag mit über 100.000 TeilnehmerInnen und hunderte Betriebsversammlungen waren erst der Anfang. Die überfallsartige Beschlussfassung und das vorgezogene Inkrafttreten auf 1. September 2018 soll die Diskussion über dieses unsoziale Gesetz abkürzen. Der Plan der Regierung ist, Widerstand zu erschweren und zeitlich zu begrenzen. Der ÖGB und die Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen eine deutliche Antwort vorbereiten und die weitere Vorgangsweise festlegen. Wir werden auf allen Ebenen für faire Arbeitszeitregeln kämpfen. Die Betroffenheit reicht weit über das Arbeitsleben hinaus. Ehrenamtliches und soziales Engagement in Vereinen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Pflege und Betreuung von Angehörigen, all das wird durch die unplanbare Ausdehnung von täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit erheblich beeinträchtigt. Wir werden diese Auseinandersetzung daher gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Organisationen führen!




