Nach den steuerrechtlichen Regelungen gibt es nun auch arbeitsrechtliche Regelungen, die das Arbeiten im Home Office betreffen und seit 01. April gültig sind. Themen, wie Arbeitszeit, Arbeitsmittel, Aufwandsersatz, Krankheit, Unfall, u.v.m. sind nun klar geregelt und gut zusammengefasst hier abrufbar. Falls du weitere Fragen hast, melde dich gern bei uns!
Autor: CK-S (Seite 18 von 45)
Mit BGBl. II Nr. 127/2021 wurde die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, bis 31. Mai 2021 verlängert.
Die Freistellung erfolgt bekanntlich nur dann, wenn die Arbeit des/der RisikopatientIn weder im Home-Office möglich ist, noch der entsprechende Arbeitsplatz durch Sicherheitsmaßnahmen gebührend vor Ansteckung schützt (wobei auch der Weg zur Arbeit zu berücksichtigen ist). Der Arbeitgeber bezahlt während der Freistellung das volle Entgelt, erhält es aber refundiert.
Unklar ist nach wie vor, wie mit RisikopatientInnen umzugehen ist, die bereits geimpft sind oder bis Ende Mai geimpft sein werden. Die Bundesregierung hat letzte Woche angekündigt, dass an einem medizinischen Konzept gearbeitet werden soll, wie jene Menschen aus der Risikogruppe, die bereits geimpft sind, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Hier ein paar wichtige FAQs zu diesem Thema: Weiterlesen
Die Arbeitnehmer*innenveranlagung ist ein Thema, das immer aktuell ist und viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jedes Jahr vor Herausforderungen stellt, momentan aber durch (coronabedingte) Neuerungen nochmals an Brisanz gewonnen hat.
Dr. Bernhard Koller, der Leiter der Abteilung Steuer der AK Steiermark, informierte uns online über aktuelle Neuerungen bei der Arbeitnehmer*innenveranlagung und gab Tipps und Anleitungen für den Steuerausgleich.
Zum Nachlesen für alle Teilnehmer*innen und als Service für Dich schicken wir Dir anbei die Unterlagen von Kollegen Koller mit, damit auch Du Bescheid weißt über
- Home Office Regelungen
- Wegfall der Sonderausgabenpauschale
- Familienbonus Plus – Erfahrungen
- Internationale Einkünfte
- Pendlerpauschale – Regelungen
- Krankheitskosten im Falle von Behinderungen – Pflegeheime
- Gesundheitskosten bei Erwerbsminderung
- Erhöhung der SV – Rückerstattung
- Kurzarbeit und Jahressechstel
Der Vollblut-Ökonom, Mario Matzer hält wieder einen öffentlichen Vortrag mit dem Titel „Machtpolitik in Zeiten der Krise“. Veranstaltet von der VHS Steiermark findet dieser am 22. April ab 18 Uhr coronabedingt online statt und ist wie immer kostenfrei. Im ersten Teil des Vortrages wir er sich mit den politischen Maßnahmen infolge der Covid-Krise beschäftigen. Im zweiten Teil wird er den Unterschied zwischen kritisch-wissenschaftlichem Denken und Verschwörungstheorien erklären.
Den Zoomlink zur Veranstaltung erhält man nach Anmeldung entweder online unter https://www.vhsstmk.at/kurssuche/kurse/24684372 (zuerst unten auf „in den Warenkorb“ klicken, dann rechts auf „zum Warenkorb“ klicken, dann Daten eingeben und abschicken). Alternativ kann man sich auch ganz einfach telefonisch über 057799/5000 für den Kurs (Nr. 3007) anmelden.
Unser wichtigster Partner in der Betriebsratsarbeit ist unsere Gewerkschaft GPA. Vertreten durch den Regionalsekretär, Christian Maierhofer haben wir einen regelmäßigen Austausch und behandeln ausführlich Themen aus dem Sozialbereich. Wir vom #BRteam werden so gut unterstützt und können durch ein weitgreifendes Netzwerk zusätzlich zum Arbeitsrecht den Standpunkt der Belegschaft kräftigen und uns für verbesserte Arbeitsbedingungen stark machen!
Das Mutterschutzgesetz sieht seit 1.1.2021 eine „Sonderfreistellung COVID-19“ von schwangeren Arbeitnehmerinnen vor, wonach Schwangere ab dem Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn der absoluten Schutzfrist oder einer Freistellung aus medizinischen Gründen mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden dürfen. Die Bestimmung gilt bis 30. Juni 2021.
Seit mehreren Wochen verbringen Menschen ihre Wochenenden am Freiheitsplatz in Graz, um ein konkretes Zeichen für die humanitäre Nothilfe für Menschen in den Lagern an den Grenzen Europas ein und wollen auf die – trotz aller Sorgen in einer Pandemie – nicht vergessen. Unser Kollege, Klemens Pehsl aus dem Wohnhaus Casalgasse bringt sich hier stark ein und möchte ein Bewusstsein in unserer Gesellschaft für dieses Thema fördern, das gerade in letzter Zeit in den Hintergrund getreten ist.
In Österreich ist es über die vergangenen Jahrzehnte besser als in den meisten anderen Industrieländern gelungen, einen hohen Lebensstandard für die breite Bevölkerung zu sichern. Dazu beigetragen haben u.a. der gut ausgebaute Wohlfahrtsstaat sowie kollektivvertragliche Lohnerhöhungen für die ArbeitnehmerInnen. Davon profitieren nicht nur die einzelnen ArbeitnehmerInnen, sondern die gesamte Gesellschaft.
Eine hohe Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen schwächt auch den sozialen Zusammenhalt und gefährdet die Demokratie. Daher gilt es auch in Zukunft den erkämpften Wohlstand für alle zu verteidigen und den Wohlfahrtsstaat weiterzuentwickeln und auszubauen. Die in der Broschüre vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von einer stärkeren Beteiligung der SpitzenverdienerInnen an der Finanzierung des Gemeinwesens, über eine faire Bezahlung von Männern und Frauen bis zur Bekämpfung von Armut durch sozialpolitische Maßnahmen.
Eine aktuelle FORBA-Broschüre gibt Einblicke in die vielen unterschiedlichen Aspekte von Arbeitszeit: EU-Vergleiche der wöchentlichen und jährlichen Arbeitszeiten, Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern, innovative Modelle der Arbeitszeitverkürzung, Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern sind u.a. Themen dieses Heftes.
ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Bestimmungen in einem Gesetz oder einer Verordnung einen Testnachweis vorlegen müssen, werden für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise zum bzw. vom Test bezahlt von der Arbeit freigestellt. Das gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.
Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes wurde vereinbart, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.
Dieser Kollektivvertrag tritt am 22.02.2021 in Kraft und gilt bis 31.12.2021. Genaue Infos findest du hier.

