Kategorie: Aktuelles (Seite 31 von 37)

Ärztliches Zeugnis/Ärztliches Attest DOWNLOAD

Für die Registrierung der Gesundheitsberufe das Dokument Ärztliches Zeugnis/Attest zum Download beim Arzt:

Diese Vorlage kann einem Arzt für Allgemeinmedizin sowie für Inneres vorgelegt werden. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Berufsangehörigen geeignet sind den jeweiligen Gesundheitsberuf auszuüben und das Ärztliche Zeugnis darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht älter als 3 Monate sein.

 

Wohin geht der Weg? – die Stellenausschreibung der Geschäftsführung

Wie viele Kolleginnen und Kollegen bereits mitbekommen haben dürften,  wurde die Stelle der Geschäftsführung unserer Lebenshilfe ausgeschrieben.

Bereits Monate zuvor gab es viele Gerüchte und Anfragen an das Betriebsratsteam, wie lange unser Geschäftsführer Donat Schöffmann noch bleiben würde. Nun ist es offiziell – findet sich ein würdiger Nachfolger oder eine würdige Nachfolgerin, so bekommen wir eine neue Geschäftsführung mit Anfang 2019.

Die zahlreichen Anfragen bezüglich der Tätigkeitsdauer von Herrn Schöffmann kommen daher, dass ein Großteil aller KollegInnen die Arbeit an der Spitze des Unternehmens für gut empfunden haben. Zugleich schwingt aber bei all diesen Anfragen die Sorge mit, wer nun diese neue Person wird und wie sich dadurch das Unternehmen – inhaltlich wie auch in der Haltung zu den MitarbeiterInnen – verändern wird.

Grund genug ein besonderes Auge auf die Besetzung dieser wesentlichen Funktion zu werfen!

Ohne auf den genauen Ablauf des Bewerbungsprozesses einzugehen, möchten wir – das Betriebsratsteam – aber ganz klar Stellung bezüglich unserer Vorstellung  der neuen Geschäftsführung beziehen. Da wir zwar nicht unmittelbar an der Besetzung beteiligt sind, jedoch über persönliche Gespräche mit Präsidentin und Aufsichtsratsvorsitzende Ursula Vennemann im Austausch über den Verlauf der Ausschreibung sind, haben wir – als Angestellte – mittelbar eine Einfluss darauf, was die neue Geschäftsführung mitbringen sollte.  Auch und vor allem im Sinne der Angestellten der Lebenshilfen Soziale Dienste GmbH sowie der Lebenshilfen Assistenz GmbH.

Was ist uns wichtig?

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Transparenz & Datenschutz

Viel Aufregung rund um die neue Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO

Mit 25. Mai 2018 gilt die neue Verordnung. Was auf der einen Seite ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz ist, ist auf der anderen Seite – in der Praxis – ein enormer Aufwand im Detail. Ein Überblick von Theorie und Praxis.

Der Begriff Datenschutz ist nicht neu. Tatsächlich existiert der Begriff bereits seit mehr als 50 Jahren. In Österreich galt bislang das Datenschutzgesetz 2000 – kurz DSG 2000. Auch wenn das DSG 2000 sehr fortschrittlich und ziemlich breit gedacht war, hat sich im Laufe der Zeit – vor allem durch die Digitalisierung – vieles verändert. Allen voran die Verarbeitungsmöglichkeiten und die unfassbar einfache Weitergabe von Daten.

Was ist eigentlich mit Daten gemeint? Mit Daten – im Sinne der DSGVO – sind alle personenbezogenen Daten gemeint. Wenngleich diese Daten nicht alle als gleichwertig betrachtet werden. Auch nicht von der DSGVO. Hochsensibel sind zum Beispiel Daten wie sexuelle Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit und Gesundheitsdaten.

Weniger sensibel sind allgemeine Daten wie Name, Adresse und Telefonnummern. Trotzdem erfasst die DSGVO diese Daten als personenbezogene Daten – also eindeutig einer Person zuordenbar – und verpflichtet zu einem Umgang entsprechend der Verordnung.

Je nach Datenkategorien sind Unternehmen und Organisationen nun verpflichtet, transparent darzustellen, welche Daten sie zu welchem Zweck, mit welcher rechtlichen Grundlage, wie lange speichert und verarbeitet und wer verantwortlich für die Löschung ist. Gibt es keinen sachlichen Grund, beziehungsweise keine rechtliche Grundlage, so sind personenbezogene Daten zu löschen.
Ein wesentlicher Punkt der DSGVO ist die Vermeidung von großen Datenmengen. In Zeiten von beinahe unendlich verfügbarem – digitalen – Speicherplatz, ein grundvernünftiger Zugang.

Soweit die Theorie.
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Die Post bringt allen was…

…zumindest allen Kolleginnen und Kollegen der Lebenshilfen SD GmbH!

In diesem Fall einen Brief. Dieser Brief enthält einen Code. Damit kann man bei der heurigen Mitarbeiterbefragung und bei der Evaluierung der psychischen Belastungen teilnehmen.

Warum sind wir der Meinung, dass so viele Kolleginnen wie nur möglich teilnehmen sollten?

Erstens werden nur Personengruppen über 5 ausgewertet, damit die Befragung auch anonym bleibt. Machen aus einer Einrichtung nur 4 Personen mit, so wird diese Einrichtung nicht ausgewertet, obwohl vor Ort 15 Kolleginnen arbeiten würden.

Zweitens: Durch ehrliche, konstruktive, positive wie auch kritische Rückmeldungen können Schlüsse gezogen und Maßnahmen abgeleitet werden , um unsere Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern – was durchaus erstrebenswert ist (also unbedingt mitmachen).

Drittens geht es bei der MitarbeiterInnenzufriedenheitsbefragung in erster Linie um ein zu erfassendes Stimmungsbild im Unternehmen, das nicht mit klassischen Unternehmenskennzahlen interpretiert werden kann – eine Chance für uns aufzuzeigen und gehört zu werden.

Zeitgemäß wird die Erhebung ausschließlich online stattfinden. Das wurde auch mit uns im Betriebsrat so vereinbart und macht – in Zeiten der Digitalisierung – durchaus Sinn. Eine rein online durchgeführte Erhebung gewährleistet nicht nur die absolute Anonymität von uns Angestellten (Personengruppen unter 5 werden- wie bereits erwähnt – nicht ausgewertet), sie wird auch von einem unabhängigen und seriösen Unternehmen durchgeführt, wo Datenschutz höchsten Stellenwert besitzt – dem research-team Graz.

Wie stehen wir als Betriebsrat zu dieser Evaluierung und Befragung?

Da wir das gesamte Projekt mit begleiten, Einblick in den Ablauf haben und die Ergebnisse transparent bearbeitet werden, stehen wir der Evaluierung und Befragung sehr positiv gegenüber.

Um ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir an dieser Stelle noch einmal allen KollegInnen eine Teilnahme bei der Befragung und Evaluierung. Eine halbe Stunde Dienstzeit kann dafür zusätzlich dokumentiert werden.

Bei Fragen stehen Michaela Höfer vom research-team (michaela.hoefer@research-team.at), Doris Kiefer-Leitner (0676 84 71 55-626) und Christoph Zeiselberger (0676 84 71 55-602) zur Verfügung.

Zeitraum der Befragung: 1. Mai – 31. Mai 2018

Nachsatz:
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Einmal #aufstehen, bitte!

Die AUVA darf nicht zerschlagen werden – Petition!

Der AUVA-Unfallversicherungsbeitrag sichert ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen ab. Die medizinische Versorgung von 5 Millionen Österreicherinnen und Österreichern wird auf´s Spiel gesetzt.

Warum ist das wichtig?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, die finanzielle Unterstützung und Rentenzahlung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind ohne die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern und Reha -Zentren in Gefahr. Mehr als 370.000 Unfallopfer jährlich – auch von privaten Unfällen – werden medizinisch versorgt.

Ohne die AUVA ist das nicht machbar.

Fällt die AUVA weg, würden die Kosten der Haftpflicht der Unternehmer (derzeit 1,3% der Beitragsgrundlage; dieser Betrag soll laut Regierungsplänen auf 0,8% gesenkt werden) weiter auf uns Angestellten übertragen werden.

Die Geschichte der AUVA kannst du hier nachlesen!

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